Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 31

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 31); - 30 - WS DHS' 001 - 233/81 1. Austauschblatt Minister für Staatssicherheit forderte in diesen Sinne wiederholt, daß der Tschekist Mut zur Ob.je!ctivität und Wahrheit entwickeln muß. Entscheidend ist die Feststellung der objektiven Wahrheit und nicht, was jemand gerne möchte, was einem paßt oder nicht paßt. In dieser Beziehung gilt es, den Leninschen Grundsatz durchzusetzen, der Wahrheit stets "gerade ins Gesicht" zu sehen. "Das ist in der Politik stets die beste und einzig richtige Methode."" 000031 i In diesem Sinne forderte der Minister auf der Dienstkonferonz am 24. Mai 1.979 von. elle.n, Mitarbeitern des MfS, stets kompromißlos die Objektivität zu sichern, immer bewußt von der objektiven Lage, vom tatsächlichen Geschehen und den 'wirklichen Zusammenhängen und Erfordernissen auszugehen. Niemals dürfen sich Mitarbeiter von W.unschvorstellungen leiten lassen. Er forderte die Ausrichtung der Erziehung der Mitarbeiter zur bewußten Objektivität und wies darauf hin, daß dSäßiis zualeicn die Erziehung zur politisch-ideologischen Wachsamkeit/ zu erhöhtem Verantwortungs-bewußtsein, zu Gewissenhaftigkeit, 'Wahrheitstreue, Konsequenz und Exaktheit einschließ.pemcsgenüber widersprechen Leichtgläubigkeit, Vertrauensseligkeit, Oberflächlichkeit, Voreinge- nommenheit, das Ste'tfenbleiben bei Vermutungen, Voreiligkeit im Schlußfolgern uncf Entscheiden, mangelnde Konsequenz, Nachlässigkeit, Schludern, Konkurrenzdenken oder Neid auf Erfolge anderer den Prinzipien der Parteilichkeit und der Objektivität in der 2 politisch-operativen Arbeit. Der Minister für Staatssicherheit forderte 'wiederholt von allen Mitarbeitern, die Objektivität in allen Belangen zu sichern und charakterisierte sie als ein Grundprinzip tschekistischer Tätigkeit . 1 2 3 1 W. I. Lenin, Noch etwas zur politischen Krise, Werke, Band 20 Dietz Verlag Berlin 1961, S. 274 2 Vgl. Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Dienstkonferenz vom 24. Mai 1979, a. a. 0. 3 Vgl, ebenda sowie Referat auf der Dienstkonferenz am 6. 7. 1979 sowie Schlußwort des Ministers für Staatssicherheit auf der Delegiertenkonferenz der GO IX am 27. 11. 1980;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 31) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 31 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 31)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen. Die eingesetzten haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Informationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung erfordert vom Inhaber und vom Nutzer des den Gebrauch vereinbarter Losungsworte. Dekonspiration Offenbarung Enttarnung politisch-operativer Arbeitsprinzipien, Ziele und Absichten, Maßnahmen, Kräfte, Mittel und Einrichtungen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung der Ziele, Absichten und Maßnahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß die schöpferische Arbeit mit operativen Legenden und operativen Kombinationen Grundsätze der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden zur Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziel der Anwendung operativer Legenden ist der wirksame Einsatz der sowie anderer Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

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