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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 228

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 228 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 228); 8S*U c. %mn- , - '228 - WS SMS 001 233/81 t . Das strafprozessuale Prüfungsverfahren unterliegt der Lsitunn und der.Aufsicht durch den Staatsanwalt (vgl. insbesondere §§ 87 (2) Ziff. 1 1. Halbsatz sowie 89 (2) Ziff. 1 sowie die Anweisung 1/75 des Generalstaatsanwalts , Abschnitt I ). Es ist in der von Generalstaatssnwalt in Ausfüllung von g 55 (3) StPO festcesetzten Frist von 7 Tagen abzuschließen, wenn nicht der Leiter des Untersuchungsorgans die Frist bei Not“ Wendigkeit um weitere 7 Tage verlängert hat. In begründeten Ausnehmerollen kann der Staatsanwalt die Frist weiter bis 2 zu 3 Monaten verlängern. Das strefprozessuale Prüfunosverfahren ist mit einer der in den §§ 95, 97 und 93 StPO alt e r nat iv voroensbenen Ent sehe iduno e n abzuschließen, also entweder ist a) von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, weil sich im Ergebnis der Prüfung der A;usgangsinf ormat icn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen 3§r Strafverfolgung fehlt (vgl. § 95 (1) StPO) oder b) kein Ermittlungsverfahren#j#nzuleiten und die Sache an 'ein gesellschaf t lichssPrtgdW der Rechtspflege zu überge-ben, wenn sich im Ergebnis der Oberprüfung der Ausgangs-Information herausgestellt hat, daß die im § 53 StPO genannten Voraussetzunoej■für die Oberaabe der Sache an eine Konflikt-oder Schiedskommission gegeben sind (vgl. § 97 StPO; oder c) ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn die Prüfung der Ausgangsinformation ergeben hat, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen (vgl. § 93 (1) StPO). Wir werden uns in unseren folgenden Untersuchungen entsprechend dem Anliegen der Forschungsarbeit zunächst auf Darlegungen 1 2 3 1 Vgl."Dokumentensammlung zum Strafprozeßrecht", WS DHS 001 - 40/73, S. 33 - 35 2 ebenda 3 Auf diese Abschlußalternative wird in der Forschungsarbeit nicht eingegangen, weil sie nach unseren Feststellungen in der Untersuchungsarbeit des MfS kaum Bedeutung hat.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 228 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 228) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 228 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 228)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden politisch-operativen Konsequenzen. In Rahnen der Lösung dieser und weiterer Aufgabenstellungen zur vorbeugenden und möglichst schadensverhütenden sowie eine gesellschaftsgemüöe Entwicklung der Jugend der sichernde und fördernde Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur dann möglich, wenn Angaben über den konkreten Aufenthaltsort in anderen sozialistischen Staaten vorliegen. sind auf dem dienstlich festgelegten Weg einzuleiten.

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