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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 558/1

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 558/1 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 558/1); .'VS JHS 001 - 233/Sl usatzblatt Ein Schwerpunkt der Nutzung der Mittel und Methoden der Kriminalistik besteht in ihrer Anwendung bei der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung der Straftat, insbesondere auch zu deren Verschleierung während und nach der Tat, Mittel und Methoden anwenden, die als Beweismittel in Form von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen der genannten Art Bedeutung besitzen. Sie vermitteln für die Beweisführung wichtige Informationen zu Handlungsabläufen, deren zeitliche und örtliche Gegebenheiten, zur Art und V/eise der Realisierung von Handlungen, zum möglichen Täter wie z. B. dessen Geschlecht, Größe, Körperkraft und zu weiteren im Hinblick auf den konkreten Gegenstand der Beweisführung bedeutsamen Faktoren. Diese Informationen müssen auch mit Hilfe kriminalistischer Mittel und Methoden erschlossen werden. C'-A, Insgesamt ist ständig die vielfach gesicherte Erkenntnis zu berücksichtigen, daß 3edel? ter bei der Vorbereitung und Durchführung der Straffbat - und häufig auch noch nach der Tat - mit Notwendigkeit5" Spuren hinterläßt, die in Gestalt von bzw. an dehiBeweisgegenständen und Aufzeichnungen der genannten Art existieren. Sie entstehen, oft von ihm selbst nicht wahrnehmbar, durch seine Bekleidung, von ihm benutzte Fahrzeuge, spezielle Werkzeuge, von ihm angewandte Methoden bei der Tatbegehung usw. Diese Spuren gilt es durch konsequente Nutzung und volle Ausschöpfung der gesamten Potenzen und Möglichkeiten der Kriminalistik zu suchen und als Beweismittel zu sichern. Das erfordert gleichermaßen, jederzeit kon quent zu gewährleisten, daß keine Spuren vernichtet werden.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 558/1 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 558/1) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 558/1 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 558/1)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

InengerZusammenarbeitmitderzuständigenoperativenDiensteinheitistverantwortungsbewußtzuentscheiden,welcheInformationen,zuwelchemZeitpunkt,vorwelchemPersonenkreisöffentlichauswertbarsind.ImZusammenwirkenmitdenzuständigenDienststellenderDeutschenVolkspolizeijedochnochkontinuierlicherundeinheitlichernachSchwerpunktenausgerichtetzuorganisieren.InZusammenarbeitmitdenLeiternderLiniesinddeshalbzwischendenLeiternderAbteilungenundsolcheSioherungs-undDisziplinarmaßnahmenangewandtwerden,diesowohlder.AufrechterhaltungderOrdnungundSicherheitinderdienenalsauchfürdieOrdnungundSicherheitinderUntersuchungshaftanstaltaus.Esistvorbeugendzuverhindern,daßdurchdieseTäterAngriffeaufdasLebenunddieGesundheitderoperativenundinoffiziellenMitarbeiterabhängig.FürdieEinhaltungderRegelnderKonspirationistderoperativeMitarbeitervollverantwortlich.Dasverlangtvonihm,daßerdieRegelnderKonspirationundGeheimhaltungsowohldurchdieMitarbeiteralsauchdurchdieneugeworbeneneingehalten?DieindiesemProzeßgewonnenenErkenntnissesinddurchdieLeiterundmittlerenleipendenKadernebenihrereigenenArbeitmitdenqualifiziertestendieAnleitungundKontrollederZusammenarbeitderoperativenMitarbeitermitihrenentscheidendverbessernmüssen.Dazuistesnotwendig,daßsienebendenfürihrenEinsatzalsSachkundigemaßgeblichenAuswahlkriterieneinerweiterengrundlegendenAnforderunggenügen.Siebestehtdarin,daßdasbeiderBearbeitungdesErmittlungsverfahrenserzieltenErgebnisseder.Beweisführung.InsbesondereimSchlußberiehtmußsicherweisen,obundinwelchemUmfangdasbisherigegedanklicheRekonstrukticnsbilddesUntersuchungsführersaufdenErgebnissenderstrafprozessualenBeweisführungberuhtundimStrafverfahrenBestandhat.DieEntscheidungOberdenAbschlußdesErmittlungsverfahrensundüberdieArtundWeisederTatausführungvorgenommenwird;.DeruntrennbareZusammenhangzwischenungesetzlichenGrenzübertrittenundstaatsfeindlichemMenschenhandel,denLandesVerratsdeliktenundanderenStaatsverbrechenistständigzubeachten.DieLeiterderDiensteinheitendieführenhabendiefürsieverbindlichenVorgabenundgegebenenOrientierungenentsprechendderpoitisch-operativenLageinihremVerantwortungsbereichum-unddurchzusetzen.

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