Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 507

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 507 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 507); 507 I fi o n WS ans 001' - 2 313/sa 1 C---- IM keine abweichende Verfahrensweise ersichtlich wird. Wird der IM vom Beschuldigten als Zeuge benannt, ist unter diesen Voraussetzungen eine Vernehmung zweckmäßig, da nicht ausgeschlossen werden kann, daß ein solcher Antrag in der Hauptverhandlung erneut gestellt wird. Die Vernehmung als Zeuge im Ermittlungsverfahren ermöglicht, Voraussetzungen für die Wahrung der Konspiration zu schaffen. Bei Benennung eines IM als Mitwisser der Straftat sind dxe Verfahrensweisen davon abhängig, ob eine gesetzliche Anzeigepflicht vorliegt. Liegt keine Anzeigepflicht vor, kann der IM als Zeuge vernommen werden. Er kana. entsprechend der operativen Zweckmäßigkeit aussagen ine Aussage tätigen. Die rechtlich nicht anfechtbare ifegjjO'fvQung im Falle der Nicht- 'äv =f " aussage muß beinhalten, daß er keifte Verantwortung für die Richtigkeit abzugebender„-Srstellungen übernehmen kann und deshalb nicht in da r J-agest, der Pflicht zur wahrheits - $ 'S' gemäßen Aussage nachzukcmmen, Es liegt bei Nichtaussage formal f‘" % V eine Verletzung ge r/moralisehen Pflicht eines Staatsbüreers der DDR vor, die Unte rsuchungso rga.ne bei der Feststellung der Wahrheit zu unterstützen, die keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht . Liegt Anzeiospflicht vor, muß der IM, wenn der Sachverhalt durch die Beschuldigtensussage eindeutig bewiesen ist, mit einer legendierten Begründung aussagen, die mit der Untersuchungsabteilung aboestimmt werden muß. Durch die Verhaltensweise der freiwilligen Aussage zu ihn belastenden Umständen in einer Zeugenvernehmung werden rechtliche Voraussetzunren für das Absehen von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung geschaffen. In diesen Fällen kann insbesondere hinsichtlich der subjektiven Seite der Straftat die Aussage auf den zwingend erforderlichen Mindestumfang an Erkennt- nis des strafbaren Charakters der Handluncen des Beschuldigten durch den IM reduziert werden. Die rechtliche Möglichkeit, daß der IM in einer Zeugenvernehmung jegliche Aussage unter : ■ : AM 8 Jf;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 507 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 507) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 507 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 507)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen noch deren spezifische innere Struktur zu erfassen. Nur das Zusammenwirken aller operativen Arbeitsprozesse ermöglicht eine vollständige Aufdeckung und letztlich die Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Untersuchung vorangegangsner Straftaten eine ausreichende Aufklärung der Täterpersönlichkeit erfolgte. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, sich bei der Darstellung des bereits im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Gegners in seinem feindlichen Vorgehen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der werden öffentlichkeitswirksam und mit angestrebter internationaler Wirkung entlarvt.

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