Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 457

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 457 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 457); k57 - WS DHS 001 233/81 Anfertigung einer Schallaufzeichnung keine Aussagen zum Sachverhalt macht. Insbesondere in Fällen, in denen Beschuldigte eine auf Grund des gegebenen Sachverhalts begründete Befürchtung zum Ausdruck bringen, daß die Schallaufzeichnung Auftraggebern, Mittätern, Sympathisanten usvv. zur Kenntnis gelangen und ihnen dadurch Nachteile erwachsen könnten, kann sich die Vornahme der Schallaufzeichnung verbieten. In anderen Fällen sollte von der Vornahme der Schallaufzeichnung nur Abstand genommen werden, wenn vom Beschuldigten trotz mehrmaliger Versuche die Aufgabe seiner Position der Aussaceverv/eigerung nicht erreicht werden kann. In diesen Fällen ist jedoch die Vornahme einer inoffiziellen Schallaufzeichnung zu gewährleisten. Es ist zulässig und zweckmäßig, den Beschuldigten über den zusätzlichen Charakter der Schallaufzeichnung und ihre beweiserhebliche Bedeutung sowie darübe'r zu informieren, daß die Schallaufzeichnung vom Untersuchühgsprgan des MfS ‘ :/■■ -w nicht zu zwecken benutzt wird, die ay&erhjrib der Beweisführung C* im Strafverfahren liegen. Die gewonnenen Erfahrungen weisen aus, daß die durch die Schall-aufzeichnung zu Beginn der Untersuchung beim Beschuldigten auf- tretenden psychologischenhJeänmting.en zur Aussage gering und in ~r der Regel nur von kurzer Dauer sind. Die durch die technischen Apparaturen bedingten! Einflüsse werden in der Regel nach kurzer Zeit nicht mehr b'övvüßt wahrgenommen, da die Beschuldigten durch die Anforderungen der Vernehmung voll in Anspruch genommen sind. Bei mehrfacher oder ständiger Anwendung im weiteren Verlauf der Untersuchung wird die Schallaufzeichnung psychologisch zu einer so normalen Angelegenheit wie die Abfassung des Schriftprotokolls . Ebenso werden die anfangs bei unerfahrenen Untersuchungsführers auftretenden Hemmungen der Vernehmungsdurchführung unter den Bedingungen der Anfertigung einer Schallaufzeichnung nach unseren Feststellungen nach- kurzer Zeit überwunden. Für die Durchführung von Vernehmungen mit zusätzlicher Schallaufzeichnung empfehlen wir auf Grund der strafprozessualen Bestimmungen und in Verallgemeinerung der bisherigen Erfahrungen auf diesem Gebiet folgende Verfahrensweisen. Der Beschuldigte wird zu Beginn der Vernehmung davon in Kenntnis gesetzt, daß die Vernehmung durch eine zusätzliche Schallauf-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 457 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 457) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 457 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 457)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchüjjrung der Untersuchungshaft - feneral Staatsan Staatssicherheit und Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung Berlin. Zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der jeweils zu übertragenden Aufgabe, Funktion, Befugnis, Vollmacht zu erteilenden Erlaubnis oder Genehmigung, dem vorgesehenen Einsatzbereich und den jeweiligen Lagebedingungen ergebenden konkreten sicherheitspolitischen Anforderungen durchzuführen.

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