Juristische des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen

Die Juristische Hochschule (JHS) der Stasi, des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Potsdam-Eiche war die zentrale Bildungs- und Forschungsstätte der Staatssicherheit. Die JHS der Stasi war in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt, trat durch eigene Veröffentlichungen nicht in Erscheinung und gehörte zu den ganz wenigen Hochschulen der DDR, die im offiziellen Hochschulverzeichnis, das die Namen von 71 Universitäten und Hochschulen enthält, nicht genannt wurden. Aus den Studienplänen fur das Hoch- und Fachschulstudium, den Themen der Diplomarbeiten, der Dissertationen und der Forschungsarbeiten sowie den Lehrgebieten der Weiterbildungsmaßnahmen ergibt sich, daß die Juristische Hochschule des Staatssicherheitsdienstes keine Ausbildungsstätte fur einen juristischen Beruf und auch keine rechtswissenschaftliche Forschungsstätte im herkömmlichen Sinne war. Es handelte sich vielmehr um eine akademisierte Geheimdiensteinrichtung in Form einer "technisch-administrativen" Hochschule mit sehr starker ideologischer Ausrichtung, die sich von einer Schulungsstätte zu einer, für die Verhältnisse in der DDR, zu einer Hochschule mittlerer Größe mit einem Vollstudium und intensiver Forschungstätigkeit entwickelt hat. Die partielle Einbeziehung in die allgemeine Hochschulgesetzgebung sollte zum Ausdruck bringen, daß an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit die gleichen akademischen Maßstäbe galten wie an den Universitäten und anderen Hochschulen der DDR. Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31.8.1990 wurde jedoch festgelegt, daß das Studium an der Juristischen Hochschule nicht einer juristischen Ausbildung an anderen Hochschulen gleichgesetzt werden kann und daß ein dort erworbener Abschluß nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufes berechtigt. Im Bereich der Ausbildung lag der Schwerpunkt auf dem Fachschulstudium und betraf damit die mittlere Ebene der Mitarbeiter der Staatssicherheit. Die Anzahl der Absolventen des Hochschulstudiums war mit über 3.000 ebenso wie die der 407 Promovierten im Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitarbeiter des MfS sehr gering. Die Promotion hatte fast "elitären" Charakter und galt daher als besondere Auszeichnung für höhere Offiziere des Staatssicherheitsdienstes. Die ursprünglich beabsichtigte Zentralisierung der gesamten Ausbildung sowie aller Studienformen gelang auf dem Gebiet der Fachschulausbildung nur teilweise. Bis zum Ende der Juristischen Hochschule der Stasi bestand ein schwer überschaubares Nebeneinander verschiedener Studienformen sowie von Schulen und Fachschulen einzelner Hauptabteilungen und der JHS. In den Forschungsarbeiten wurden theoretische Grundlagen für die Tätigkeit des Ministerium für Staatssicherheit ausgearbeitet und  in vereinfachter Form als Leiterinformationen an die Diensteinheiten des MfS weitergegeben. Auf die direkte operative Arbeit des Ministeriums hatte die Juristische Hochschule jedoch nur geringen Einfluß. Ein Teil der Forschungsarbeiten, vor allem die Dissertationen, ist mehr an idealtypischen Denkmodellen als an der Praxis orientiert. Es gibt Hinweise dafür, daß die Juristische Hochschule nicht zu den bevorzugten Institutionen des Ministers für Staatssicherheit gehörte. So beklagte sich der Rektor, Professor Opitz, in einem Schreiben von Januar 1990, daß er kaum Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem Minister für Staatssicherheit hatte. Die Juristische Hochschule nannte sich ab Mitte der siebziger Jahre offiziell "Hochschule des MfS". Im Schriftverkehr mit Dienststellen außerhalb des MfS, auf Zeugnissen und Urkunden wurde die Bezeichnung JHS verwendet.

Video 2 /1 der Aufnahmen vom 8.5.2013 des Raums 13a (Flur, Zellengang) im Erdgeschoss des Ostflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Berlin-Hohenschönhausen.

Vgl. Roland Wiedmann, Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit 1989, MfS-Handbuch, BStU (Hrsg.), Berlin 2010, S. 406; Günter Förster, Die Juristische Hochschule des MfS (MfS-Handbuch), BStU (Hrsg.), Berlin 1996.

Dokumentation Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Potsdam-Eiche (MfS DDR DE JHS).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht effektiv, wenn die Untersuchungsabteilung ohne im Operativen Vorgang begründete Notwendigkeit und mehr oder weniger konzeptionslos konsultiert wird, um allgemeine Ratschläge und Hinweise zu erhalten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X