Hauptabteilung Ⅸ/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen

Die Hauptabteilung (HA) Ⅸ/11 (Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen) der Linie Ⅸ (Untersuchungsorgan) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen in der Freienwalder Straße 17 wurde von Oberst Dr. Lothar Stolze (ab dem 1.8.1989 Oberstleutnant Dr. Dieter Skiba) geleitet. Die Hauptabteilung Ⅸ/11 des MfS in Berlin-Hohenschönhausen übernahm seit ihrer Gründung am 1.2.1968 die Aufgaben der ehemaligen Hauptabteilung Ⅸ/8 bei der Ermittlung und Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (VgM) und führte dazu entsprechende Sicherheitsüberprüfungen durch. Der Bereich Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde Anfang der 80er Jahre wegen Arbeitsmangel wieder aufgelöst. Aus dem gleichen Grund verschmolzen 1987 die beiden bisherigen Referate 4 und 5 der Hauptabteilung Ⅸ/11 zu einem Referat. Die HA Ⅸ/11 entwickelte sich in den 80er Jahren innerhalb des Ministerim für Staatssicherheit als "Forschungsabteilung zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit". Anders als bei einem universitären Verständnis wurde eine zeitnahe politische Verwertung der Ergebnisse zum Motiv und zu einem wichtigen Aspekt dieser von der HA Ⅸ/11 institutionalisiert betriebenen Forschung. Zusätzlich überprüfte die HA Ⅸ/11 alle wissenschaftlichen Forschungsanträge zur NS-Zeit aus dem westlichen Ausland, um jegliche "Ausforschung" oder "mißbräuchliche Nutzung" von in der DDR lagernden Archivbeständen von NS-Akten konsequent zu verhindern. Auch innerhalb der DDR übernahm die HA Ⅸ/11 Überprüfungen und Einschätzungen zu Buchmanuskripten, Filmprojekten sowie zu Forschungsarbeiten über die NS-Zeit. Absolut ungewöhnlich war die Beschäftigung von einigen wenigen Zivilisten (meist Historiker) in Einzelprojekten mit befristeten Arbeitsverträgen. in der HA Ⅸ/11 des MfS. Neben dem Traditionskabinett des kommunistischen Widerstandes führte die Mitarbeiter der HA Ⅸ/11 weitere eigene Informationsspeicher (Erfassungen) in einem Archiv zu Nazi- und Kriegsverbrechen. 1984 wurde damit begonnen, eine umfangreiche Materialsammlung zum antifaschistischen Widerstand anzulegen und seit 1986 wurde die Sammlung aller Volksgerichtsurteile vorangetrieben. Etwa 30.000 Personen waren 1987 in der Verurteiltenkartei gespeichert worden. In diesem Archiv sammelte man alle Dinge, die geeignet waren, den Widerstandskampf der Kommunisten, und im MfS im besonderen den der Kundschafter, gegen den Faschismus und das NS-Regime darzustellen. Die nachfolgende Generation sollte den überlieferten Traditionen gemäß antifaschistisch erzogen werden und zukünftig getreu der überlieferten Ideale handeln. Innerhalb des Staatssicherheitsdienstes existierten enge Kooperationen vor allem zur Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei), zur Abteilung 2 der HA XX (Staatsapparat, Kultur, Kirchen, Untergrund) und zur Abteilung Kader und Schulung (KuSch). Nach außen bestanden vielfältige Beziehungen der HA Ⅸ/11, so vor allem zum Verband der Verfolgten des Naziregimes (VdN), zum Institut für Marxismus-Leninismus und zur Staatlichen Archivverwaltung der DDR. Als einzige Abteilung der HA Ⅸ soll die HA Ⅸ/11 keine Rechte eines Untersuchungsorgans besessen haben. Der Leiter der Hauptabteilung Ⅸ/11 Oberst Dr. Lothar Stolze hatte 2 Stellvertreter und einen Offizier für Sonderaufgaben (OfS). Die HA Ⅸ/11 gliederte sich am 30.11.1986 in 4 Referate, wobei das Referat 4 in der Zuständigkeit dem Leiter der HA Ⅸ/11 direkt unterstellt war. Dem Stellverteter Oberstleutnant Dr. Dieter Skiba waren in der Zuständigkeit die Referate 1 und 2 unterstellt. Dem Leiter der Hauptabteilung Ⅸ/11 Oberst Dr. Lothar Stolze waren insgesamt 45 hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit untergeordnet.

Gegründet wurde die Hauptabteilung Ⅸ/11 des MfS mit dem Befehl Nr. 39/67 des Ministers für Staatssicherheit Erich Mielke vom 23.12.1967 zum 1.2.1968. Allerdings wurde damit ein schon bestehender Zustand seit 1966, wenn nicht gar schon seit 1965 sanktioniert. "Sie ist verantwortlich für die einheitliche, systematische Erfassung, Archivierung, politisch-operative Auswertung und Nutzbarmachung aller im Bereich des Ministeriums für Staatssicherheit vorhandenen und noch zu beschaffenden Materialien des Faschismus aus der Zeit bis 1945, um die in Westdeutschland und auf dem besonderen Territorium Westberlin im Staats-, Wirtschafts- und Militärapparat sowie in Parteien und Organisationen tätigen und durch ihre faschistische Vergangenheit belasteten Personen noch zielgerichteter zu entlarven. Durch ihre politisch-operative Tätigkeit hat die Hauptabteilung Ⅸ/11 Belastungsmaterial über Nazi- und Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur operativen Bearbeitung und Einleitung von Ermittlungsverfahren vorzubereiten und den Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit zur operativen Nutzung geeignete Archivmaterialien zu übergeben.“ Des weiteren hatte die HA Ⅸ/11 nach der Durchführungsbestimmung Nr. 2 zum Befehl 39/67 „den Rechtshilfeverkehr des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik mit anderen sozialistischen Staaten, Westdeutschland, dem besonderen Territorium Westberlin und dem kapitalistischen Ausland auf dem Gebiet der Verfolgung von Kriegs- und Naziverbrechen zu unterstützen und abzusichern, spezielle Forschungsaufträge zu erfüllen. In Erfüllung dieser Schwerpunktaufgaben sind von der HA Ⅸ/11 zielgerichtet und sinnvoll alle Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit zu nutzen und die Zusammenarbeit und Koordinierungstätigkeit mit anderen Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit, staatlichen Organen und Institutionen sowie Organisationen zu gewährleisten.“

Aufnahmen vom 26.12.2012 des Raums 184 im Erdgeschoss des Südflügels der zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Hohenschönhausen, Foto 649
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Das Referat 1 der HA Ⅸ/11 des MfS in Berlin-Hohenschönhausen bestand aus dem Referatsleiter Major Wolfgang Barth, einem stellvertetenden Referatsleiter und 5 Hauptsachbearbeitern (HSB), die für die Archivaufgaben mit der Auswertung und der Verfilmung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Geschichte von Faschismus und Widerstand, mit der Koordinierung aller dabei anfallenden Personendaten, der Auswertung und Verfilmung deutschsprachiger Archivalien, die in polnischen oder tschechischen Archiven wie zum Beispiel dem ehemaligen Kriegsarchiv der Waffen-SS in Prag lagerten, verantwortlich tätig waren. Das Referat 1 hatte Kontakte zur Hauptabteilung Ⅸ/AG L (Mobilmachung), zur Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei) des MfS und zu allen Staatsarchiven. Das Referat 2 der HA Ⅸ/11 des MfS in Berlin-Hohenschönhausen bestand aus dem Referatsleiter Oberstleutnant Manfred Liebscher, einem stellvertretenden Referatsleiter und 5 Hauptsachbearbeitern, die für die Recherche und Verdachtsprüfung wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf der Grundlage des Befehls 39/67 des Ministers für Staatssicherheit Erich Mielke vom 23.12.1967 verantwortlich tätig waren. Ein weiteres Aufgabenfeld des Referates 2 lag in der Unterstützung operativer Diensteinheiten und der Prüfung von Ausgangsmaterialien. Das Referat 2 hatte eine enge Zusammenarbeit mit Hauptabteilung XX/2 des MfS. Das Referat 3 der HA Ⅸ/11 des MfS in Berlin-Hohenschönhausen bestand aus dem Referatsleiter Major Dieter Juchert und 5 Hauptsachbearbeitern, die für die Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten des MfS gemäß der Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV) von 1976 bei Suche und Sichtung von Beweismitteln im In- und Ausland wegen Nazi- und Kriegsverbrechen und der Erarbeitung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge im MfS und in den Bruderorganen verantwortlich tätig waren. Das Referat 4 der HA Ⅸ/11 des MfS in Berlin-Hohenschönhausen, das in der Zuständigkeit dem Leiter der HA Ⅸ/11 direkt unterstellt war, bestand aus dem Referatsleiter Major Dr. Dieter Schwings, einem stellvertretenden Referatsleiter und 4 Hauptsachbearbeitern, die für die Recherche zu Personen und Sachzusammenhängen des antifaschistischen Widerstands und der kommunistischen Kundschaftertätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus sowie zur Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung auf Grundlage des Befehls 22/84 des Ministers für Staatssicherheit vom Dezember 1984 über die "Zentrale Erfassung von schriftlichen Materialien zu Personen und Sachverhalten sowie von gegenständlichen Zeugnissen des antifaschistischen Widerstandskampfes im MfS (1933 - 1945)" verantwortlich waren. Das Referat 4 der HA Ⅸ/11 war für die Bearbeitung von politisch-operativen und parteihistorisch bedeutsamen Vorgängen und bei Anfragen von Diensteinheiten des MfS zuständig. Weiterhin für die Anlage und Führung einer Verurteiltenkartei des Volksgerichtshofes (VGH), der Arbeit am Traditionskabinett, der Veteranenbetreuung, insbesondere ehemaliger Mitarbeiter des MfS, der Herausgabe von Minibüchern in Kassettenform und internen Publikationen über verstorbene Kommunisten (1988: "Franz Gold“, "Arthur Hoffmann“, "Karl Kleinjung“, "Vier von der Sicherheit“), der Materialbereitstellung zu Filmprojekten und wissenschaftlichen Forschungen. Das Referat 4 hatte enge Kontakte zur HA KuSch/AG Betreuung, zum Institut für Marxismus-Leninismus, zum Verband der Verfolgten des Naziregimes (VdN) und zum Standesamt I. Das Referat 4 hatte eine Kooperation mit der ZAIG/Bereich 6 des MfS und dem Generalstaatsanwalt der DDR. Der Offizier für Sonderaufgaben Major Helmut Reichel war innerhalb der Hauptabteilung Ⅸ/11 für Koordinierungsaufgaben verantwortlich. Der Offizier für Sonderaufgaben Oberstleutnant Hans-Jürgen Winkler als ehemaliger Leiter des Referates 5 erfüllte Restaufgaben des 1985/86 aufgelösten Referates 5 der HA Ⅸ/11. Der Offizier für Sonderaufgaben Oberstleutnant Major Rudi Schuhmacher als ehemaliger Leiter des Referates 6 erfüllte Restaufgaben des ebenfalls 1985/86 aufgelösten Referates 6 der HA Ⅸ/11.

Vgl. Frank Joestel (Hg.), Strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner durch die Staatssicherheit im Jahre 1988, Der letzte Jahresbericht der MfS-Hauptabteilung Untersuchung (Reihe A: Dokumente Nr. 1/2003), BStU Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 2003; Roland Wiedmann, Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit 1989, MfS-Handbuch, BStU (Hrsg.), Berlin 2010, S. 137; Rita Sélitrenny, Doppelte Überwachung, Geheimdienstliche Ermittlungsmethoden in den DDR-Untersuchungshaftanstalten, Ch-Links Verlag, Berlin 2003, S. 244-247; Die Dokumentation (Dauerausstellung) der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen zu Mitarbeitern der Hauptabteilung IX, Berlin 2014; Julia Spor, In Haft bei der Staatssicherheit, Das Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen 1951-1989, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015; Katrin Passens, MfS-Untersuchungshaft, Funktionen und Entwicklung von 1971 bis 1989, Lukas Verlag, Berlin 2012; Elisabeth Martin, Ich habe mich nur an das geltende Recht gehalten, Herkunft, Arbeitsweise und Mentalität der Wärter und Vernehmer der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen, Nomos Verlag, Baden-Baden 2014; Roger Engelmann, Frank Jostel, Die Hauptabteilung IX: Untersuchung, Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 2016.

Dokumentation Stasi-Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan); Hauptabteilung Ⅸ/11 (Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen) der Linie Ⅸ (Untersuchungsorgan) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Sperrgebiet (Dienstobjekt Freienwalder Straße) des MfS der DDR in Berlin-Hohenschönhausen (MfS DDR DE HA Ⅸ/11).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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