Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 772

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 772 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 772);  000203 - 772 WS JHS 001 - £S3/-34 . genaue Einzelheiten des Verlaufs der Gegenüberstellung, insbesondere die Reaktion des Identifizierenden (ggf. auch des Verdächtigen) beim Erkennen Nach Möglichkeit sind die Aussagen des Identifizierenden unmittelbar bei der Konfrontation mit den Gegenüber-gestellten - nenn eine Offenbarung des Ergebnisses vereinbart war - wörtlich zu fixieren. Auch sollte der Verlauf des Wiedererkennungsprozesses beschrieben werden (sofortiges, sicheres bzw. nach längerem Überlegen, zögerndes Reagieren) . Bei besonders wichtigen Identifizierungsmaonahmen sollten hierbei zusätzliche akkustische und optische Dokumentie-rungsmittel (Tonaufzeichnung, Foto- oder Filmaufnahmen) eingesetzt werden. . ~ enden Der Identifizierende ist in der Regänach der Gegenüberstellung darüber zu befragen, an Hand welcher Merkmale und mit welcher Sichenbeedt er den Verdächtigen wiedererkannt hat. Die bea'illtLerte Reproduktion des Wiedererkennungsproze&Sas oirra seine genaue Dokumentie-rung ist ent scheidonci. für den Beweiswert der Gegenüberstellung, da letjctiic.f inur sie allen späteren Beteiligten im St ra fverfah'ren einschließlich Gericht Gewißheit darüber vermitteln kann, ob der Verdächtige in der Gegenüberstellung zweifelsfrei identifiziert oder nur als mit den Verdächtigen ähnlich angesehen wurde. Dazu kann auch die ausdrücklich im Protokoll hervorgehobene Bereitschaft des Identifizierenden beitragen, die Aussagen jederzeit vor Gericht zu wiederholen. . kurze Bezeichnung der Umstände, unter denen der Identifizierende den Verdächtigen kennengelernt hat Es soll ausgeschlossen werden, daß beide Personen bereits unabhängig von dem zu untersuchenden Ereignis miteinander bekannt waren. 1 Vgl. Urteil des Obersten Gerichts vom 18. 12. 1S68, veröffentlicht in "Neue Justiz" 8/69, S. 254 ,f izieren- Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 772 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 772) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 772 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 772)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader weiter zu qualifizieren und sie in ihrer Persönlichkeit sent wie klung noch schneller vqran-zubringen., In Auswertung der durchgeführten Anleitungsund Kontrolleinsätze kann eingeschätzt werden, daß bei strikter Wahrung jeweiligen Verantwortung und im kameradschaftlichen Miteinander weitere Fortschritte beim Finden effektiver Lösungen erzielt wurden. Hauptinhalte der Unterstützung durch die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen EinzelneSnahmen zur Identitätsfest-stellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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