Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 563

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 563 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 563);  56: ws JIIS ooi - 233/81 1. Aus tauschblatt Linie VIII ist zu sichern, daß die Linie Untersucliung j e der zeit auf die Arbeits ergebnisse des einzelnen Beobacliters zurückgreifen kann, vor allem wenn ein Beobach.tungsbericht des MfS vor Gericht als Beweismittel Verwendung finden soll. Im Zusarnmentlang mit der Prüfung und Würdigung des Beweisvertes von Beobachtungsberichten treten in der Praxis mitunter Fragen auf, welche Möglichkeiten bestehen, Deobachtungsergebnisse für das Strafverfahren verwendbar zu machen. Im Folgenden soll darauf eingegangen werden. In Sachverhalten der politisch-operativen Arbeit, in denen inoffizielle Beobachtungsergebnisse nicht durch andere strafprozessual verwendbare Beweismittel ersetzt werden können, und deshalb die Verhaftung des Beschuldigten nicht erfolgen bzw. seine strafrechtliche Verantwortlichkeit ohne die Verwendung der Beobachtungsergebnisse nicht befcssdir werden kann, ist die Verwendung der Beobachtruigsergebse®ünumgänglich. In der Forschungsarbeit zur operativen BeobacSitung wird sie ebenfalls eingeräumt , und zwar unter dfeoraussetrurxg, daß die Konspiration der eingesetzten BeobacliÄgniräfte sowie der operativen Mittel ■ ■ ■ ~ . 1 11 . ■ - ■ ■■ - ■■■ y ■ i. ■ i. ■ ■ ■ ■ ■ . ■ 1 - und Mothoden ee-’aiirügb t. ------------------- i ------------- In der Praxis muß daher auf der Grundlage der operativen Beobachtungsergebnisse ein für die Verwendung im Strafverfahren bestimmtes und geeignetes Dokument erarbeitet werden, in dem die für die Beweisführung im jeweiligen Verfahren bedeutsamen Fakten beweiskräftig - möglichst mit optischen oder akustischen Beweismitteln belegt - dargestellt sind. 1 2 1 Die Verfasser haben in den analytischen Untersuchungen k Ermittlungsverfaliren dieser Art feststellen können 2 S chub er t/Amri/Pf ermig/Raus cher/Lud ing, Die gewachsene sicherheitspolitische Stellung der operativen Beobachtung im Gesamtsystem der politisch-O£0erativen Arbeit des MfS. Anforderungen und Lösungswege für die weitere Vervollkommnung und Intensivierung der operativen Beobachtung unter den gegenwärtigen Bedingungen. Die Herausarbeitung des Persönlichkeitsbildes operativer Beobachter, Potsdam, JHS, Dissertation, G\rS JIIS 001 - 52/75, S. 55 Kopie;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 563 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 563) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 563 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 563)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei besonders geeignete Potenz erwies sich dabei zunehmend in den letzten Oahren die Anwendung der Bestimmungen des strafprozessualen Prüfungsstadiums und des Gesetzes zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes gemäß Gesetz. Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

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