Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 773

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 773 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 773); DDIU 000204 773 - WS DHS OOT - 233/81 o die Personalien und die Unterschrift des Identifizierenden; Unterschrift und Dienstgrad des Untersuchungsführers, Anzahl evtl, anwesender Personen. Diese wesentlichen Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung einer Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung machen deutlich, daß die mitunter vor allem im Prüfungsverfahren unter Zeitnot und ungünstigen räumlichen Bedingungen praktizierten Formen des gedeckten oder offenen Vorstellens eines Verdächtigen und seine "Wiedererkennung” durch einen Zeugen ohne Beweiswert ist. Sie kommt meist mit politischoperativer Zielstellung in Vorbereitung oder Durchführung der Befragung eines Verdächtigen zur Anwendung, und in Einzelfällen wird sogar eine Dokumentierung dieser Gegenüberstellung unterlassen. Letzteres ist unzulässig, da die Gegenüberstellung in jedem Falle - auch wenn sie unter Verletitu/Tg der dargestellten Grundregeln der IdentifierungsaYtfindet - eine selbständige Untersuchungshandlung daratÄl die gemäß § 104 StPO grundsätzlich zu dokumentieren ist; Zumindest muß im BefragungspccÄafcoll die Tatsache des Statt“ findens, der Verlauf und %flbnis der Gegenüberstellung dokumentiert sein; besöT ist ein selbständiges Protokoll über die Gegenüberstelljj.-fi Grundsätzlich haltsw wir solche aus politisch-operativen Aspekten durchgeführte Gegenüberstellungen mit dem Verdächtigen für zulässig; sie können allerdings nicht als eine Gegenüberstellung zum Zwecke der Identifizierung ausgegeben, sondern müssen als Gegenüberstellung zur Klärung von Widersprüchen bzw. zur Überprüfung von Aussagen verstanden und praktiziert werden. Hier kommt dem folgenkritischen Denken des Untersuchungsführers große Bedeutung zu. In Abhängigkeit von der gegebenen politisch-operativen Situation und von der konkreten Beweislage sowie nach Abschätzung der bereits voraussehbaren Schwierigkeiten in der Beweisführung muß verantwortungsbewußt abgewogen werden, ob ein möglicher Wiedererkennungszeuge für eine Gegenüberstellung mit vorwiegend politisch-operativer Zielstellung eingesetzt werden soll und damit für die vergleichsweise wesentlich kompliziertere Maßnahme einer später not- Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 773 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 773) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 773 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 773)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung ein unabdingbares Erfordernis bei der Durchsetzung aller Vollzugshandlungen und Maßnahmen. Das ergibt sioh, wie bereits dargelegt, einmal daraus, daß die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, über die geheimen feindlichen Pläne und Absichten, das feindliche Potential, Wissenschaft und Technik sowie über die feindlichen Abwehr- und Spionageorgane zu informieren.

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