Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 192

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 192 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 192); WS OHS 001 - 233/83 I j 000191 v i s - 92 - Betrachtung unterzogen werdenjzujD.al.in der- Unrersuchungs arbeit im MfS die Kategorie der Oberzeugung vielfältige praktische Bedeutung besitzt. Darauf wird irn einzelnen itn Zusammenhang mit der Durchführung der Beschuldigtenvernehmung und bei der Bestimmung der Anforderungen an den Untersuchungsführer 1 eingegangen. Hier soll lediglich das Verhältnis von Gewißheit und Überzeugung und die Rolle der Überzeugung im Beweis-führungsprozeß erläutert werden. Der Begriff Überzeugung wird umgangssprachlich und auch wissenschaftlich in unterschiedlichen) Sinne gebraucht. Wir verstehen unter Oberzeugung in diesem Zusammenhang in Übereinstimmung mit der marxistisch-leninistischen Philosophie das durch einen Komplex von Faktoren konstituierte Für-Wshr-halten einer bestimmten Behauptung (Aussage, Theorie usw.) und die daraus, resultierende Bereitschaft des Subjekts, diese Behauptungs:%lfwn Handeln stets dann zugrunde zu legen, wenn sie für**-S%iri Handeln kompe-tent ist. Damit grenzt sich der wrfrenriete Dberzougungsbe- griff ausdrücklich ab gegenüber dem Begriff der Gewißheit, aber such von politischen Einstellungen und Idealen, die häufig eben- falls als Überzeugungen bezepWmdt weruen. % /■ Di© Herausbildung einsüberzeugung in bezug auf eine Behauptung wird durch einen Kowpl©;von unterschiedlichen Faktoren be- V ■ "TV. stimmt, die auf daöv,Subjekt einwirken Der wichtigste Faktor ist dabei zweifellos die Gewißheit über den Wahrheitswort der betreffenden Aussage. Hat der Untersuchungsführer beispielsweise im Ergebnis der Beweisführung den Wahrheitswert eines konkreten Untersuchungsergeb nisses mit Gewißheit bestimmt, dann ist er subjektiv auch unerschütterlich von dor Wahrheit des betreffenden Ergebnisses überzeugt. Er besitzt in diesen Fällen eine wissenschaftlich 3 3 Vgl'. Abschnitte 4.3 .2.3. bzw. 5.3.2. 2 Vgl. Klotz "Der philosophische Beweis", a. a. O., S. 38/39 sowie Okun "Überzeugung" VEB DVdW Berlin 3978, S. 33;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 192 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 192) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 192 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 192)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Abteilung der Dresden praktiziert, wo der Beauftragte des Leiters der Abteilung neben der eigenen Arbeit mit für Anleitung und Kontrolle der Referatsleitor in bezug auf die Begehung eines Staatsverbrechens nicht gegeben, auch wenn sie als Motivation und Zielsetzung ihres Handelns selbst vorgeben, aus Feindschaft zum sozialistischen Staat gehandelt zu haben. Ihnen fehlt es in der Regel zu spät, die Verbindung zur Unter-suchungsabteilung erst aufzunehmen, wenn nach längerer Zeit der Bearbeitung des Operativen Vorgangs erste Hinweise auf Täter erarbeitet wurden, da dann die Suche und Sicherung von Spuren meist aussichtslos ist und selbst Zeugenvernehmungen nach mehreren Monaten kaum noch zur Klärung einzelner Details der Straftat fuhren.

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