Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 262

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 262 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 262); bSfU 262 WS DHS 001 - 233/81 1. Austauschoiatt Das eröffnet prinzipiell auch die Möglichkeit, im operativen Stadium der Aufklärung eines möglicherweise strafrechtlich relevanten Geschehens offiziell gesicherte Beweismittel in ein späteres Strafverfahren einzuführen, indem die Erlangung des Beweismittels durch die zuständige Untersuchunqsabteilunq im nachhinein als in einem strafprozessualen Prüfunqsverfshren erfolgt leqendiert wird. Voraussetzungen dafür sind allerdings, daß das betreffende Beweismittel in offiziell verwendbarer Form vcrliegt und daß die dadurch vermittelten Informationen einer Entscheidung gemäß § 96 (1) StPO bzw. § 25 (1) StGB nicht widersprechen. Die Verwendung eines früher gesicherten Beweismittels in einem späteren Strafverfahren bereitet in der Regel verfahrensrecht-lich also keine Schwierigkeiten. In Auswertung der durchge-führten empirischen Untersuchungen ist jedoch hervorhebenswert, daß die Ergebnisse früherer Prü£trnqsverfobren, die mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Er-mittlungsverfahrens endeten, jvicht die alleinige Grundlage einer späteren Entscheidgjpber*' die Einleitung eines Er-mit tlunasverf ahrens bi!den können. / r i * So wäre es beispielsweise unzulässig, die in einem rechtskräftig ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgeschlossenen Prüfungsverfahren gesicherten Beweismittel - beispielsweise das Protokoll der VerdächtigenbefTagung und die durch freiwillige Herausgabe gesicherten Kopien von Briefen des Verdächtigen an Verwandte in der BRD mit Absichtsbekundungen eines ungesetzlichen Grenzübertritts - nach einem halben Bahr als alleinige Begründung der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit be--reits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht entgegenstanden. Voraussetzung für die Verwendung von in früheren strafprozessualen Prüfungsverfahren gesicherten Beweismittelnin einem späteren Strafverfahren ist dementsprechend, daß der Einleitung des Ermittlunosverfahrens aktuelle offiziell verwertbare Erkenntnisse zugrunde liegen,die zumindest zusammen mit den Feststellungen im früheren Prüfungsverfahren den Verdacht bzw. den dringenden Verdacht der Straftat begründen müssen.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 262 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 262) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 262 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 262)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den in der zentralen Planvorgabe gestellten politisch-operativen Aufgaben wesentliche Seiten des Standes der Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit im Rahmen der operativen Bestandsaufnahmen dienen. Diese Qualitätskriterien müssen als grundsätzliche Orientierung und Ausgangspunkte für die gesamte Planung und Organisierung der Arbeit mit verstanden und im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und deren Stell vertretejp ppdiese Aufgaben durch ständige persönliche Einflußnahme und weitere ihrer Vorbildwirkung, in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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