Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 361

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 361 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 361); I fl. A fl o u c. V - 3-61 - WS OHS 001 - 233/81 Vernehmung erneut durchzuführen. Es genügt die Mitteilung, daß es sich um eine Eeschuldigtenvernehraung. handelt Im Vernehnungs-protokoll erfordert dies die Bezeichnung als "Vernehmungs-protokcll des Beschuldigten". Es entfällt damit die Notwendig- keit weis die einer nochmaligen Mitteilung der Beschuldigung unter Hinauf das laufende Ermütlungsvsrfahren. Auch besteht nicht gesetzliche Notwendigkeit einer erneuten Belehrung ent- sprechend 3§ 61 und Gl StPO, Eine erneute Unterrichtung entsprechend der Erstvernehmung ist in einer weiteren Beschuldigtenvernehmung dann erforderlich, wenn eine veränderte Rechtslage vorliegt. Eabei muß es sich um die Beschuldigtenvernehmung handeln, die nach dervVeränderung der Einleitungstatbestände erfolot. Ergeben hwm.nweise zu wei- teren oder veränderten Tatbeständen berifein vorherigen Vernehmungen, kann der Beschuldigte dazu verrj-dSheti werden. Es ist nicht er- V forderlich, eine gesonderte Befragung des Beschuldigten anzustellen. Es ist aber rechtliIwdY/ordcrlich, nach der Bekannt-cabe des zusätzlichen bzv/ veränderten i atbestands vom Sescnul-digten eine Erklärung "zu/ elrlangen, die unter exakter Bezeich- ß nunc der Beschu.ldio, tenv-ernehmuno, in denen vorher dazu ausce-sagt wurde, enthält-; daß der Beschuldigte diese Aussagen als Beschuldiqtenaussaoe im Ermittlungsverfahren bestehen lassen möchte. Er kann darauf hingewiesen werden, daß ihm die Rechte nach §§ 61 und 91 StPO auch dazu zustehen. Es ist damit gewährleistet., daß alle Beschuldigtenaussagen von den bereits dargestellten Bedingungen des Rechtsverhältnisses des Ermittlungsverfahrens erfaßt werden. Die Rechte des Beschuldigten sind in jeder weiteren Beschuldigtenvernehmung umfassend zu gewährleisten. Das betrifft seine Rechte auf Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat ebenso wie die Re'chte zum Zwecke der Verteidigung, zum Stellen von Beweisanträgen sowie das Beschwerderecht beim Staatsanwalt gegen Maßnahmen des Untersuchungsorgans im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung oder anderen Ermittlungsverfahren.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 361 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 361) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 361 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 361)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ergebenden Prozesse in ihrem Ablauf weitgehend störungsfrei und gesellschaftsgemäß zu gestalten und die Versuche feindlich-negativer Kräfte diese Prozesse zu beeinflussen und als Ansatzpunkte für die Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit sowie der Wahrnehmung und Aufr erhalt ung entsprechender feindlicher Verbindungen dienen. Eine breite Palette von Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen besteht in der Hutzung der Potenzen weiterer staatlicher Organe, Einrichtungen und Betriebe sowie von gesellschaftlichen Organisationen. Zur Erlangung derartiger Beweismittel von diesen Institutionen Liebewirth Grimmer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung verwaltungsrechtlicher und anderer Rechtsvorschriften zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß dar Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit.

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