Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 533

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 533 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 533); WS OHS 001 ■- 233/81 - 533 - und Aufzeichnungen tragen auf der Grundlage der durch sie gewonnenen Erkenntnisse zur Feststellung der Wahrheit über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Straftat während der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und Operativen Vorgängen be i. Im Hinblick auf Ermittlungsverfahren besitzen Beweisgegeh-stände und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit anderen Beweismitteln Bedeutung für die Einleitung strafprozessualer . Maßnahmen. Sie enthalten Informationen, die die Vornahme strafprozessualer Maßnahmen erforderlich machen. Solche Maßnahmen sind z. B. die Befragung Verdächtiger, die Festnahme, die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die Verhaftung, die Durchsuchung und Beschlagnahme, die Postbeschlagnahme . Beweisgegenstände und Aufzeichnungen können darüber hinaus von sc qravierender Bedeutung sein, daiß aber aucii' allein auf ihrer . 3 L - 1 Grundlage die Entscheidung über die Eß! eines Ermittlungsverfahrens getroffen werden muß , zwar vor allem auch unabhängig davon, daß Verdächtige oder Beschuldigte noch keine Aussagen zu einem mögliehen Hsi?r§#rechtlieh relevanten Geschehen $r % 5 gemacht haben. So ist z.lfe# d&s bei einer Kontrolle auf einer Grenzübergangsstelle Kie rt' DDR in einem von einem Bürger der BRD gefahrenen PKW entdeckte Personenversteck, in dem Bürger der DDR festgestellt werden, ein außerordentlich bedeutsamer Beweisgegenstand, der auch dann die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wie Festnahme, Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Durchsuchung und Beschlagnahme möglicher beweiserheblicher Gegenstände, erfordert, wenn die Fahrzeuginsassen in ihrer Befragung zu von ihnen möglicherweise begangenem staatsfeind-lichen Menschenhandel bzw. zum durchgeführten ungesetzlichen Grenzübertritt keine Aussagen gemacht haben. Dieses Beispiel zeigt zugleich einen weiteren wichtigen Aspekt der Bedeutung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen im Prozeß der Beweisfüh rung.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 533 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 533) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 533 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 533)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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