Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 102

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 102 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 102);  o o n i ci 1 02 - WS DHS oo: 2 ZV 01 der Beweisführung in der Untorsuchur.nsc'rbcit ist sowohl in seinem Verlauf als auch in seinen Ergebnis durch den zusätz- lichen Faktor nitbostinret, daß die f'önlichkeits n n o i ool it isch operativen Arbeit zlelstrobin genutzt worden kennen und m0osen und die dadurch gewonnenen Erkenntnisse und Cberprüfunnsornehnls-se in das gedankliche Rekonstruktionsbild einoehsn. Dadurch kommt es in der Untcrsuchunosoraxis zu der nicht seltenen Er- ca cie -uswei; c1+. ~ r ■ CJ i scheinung, wesentlich umfangreicher ist und manchmal sogar zu weitergehenden Ergebnissen führt , als sich das wegen der Notwendigkeit der Gewährleistung der Konspiration inoffizieller und anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden des MfS in der Beweisführung im 5tr verfahren niederschlagen kann. Es ist der Fall denkbar, daß in der Beweisführung in der Untersuchungsarbeitdie absolute Wahr- ~e heit über bestimmte strafrechtlich, relevante Zusammenhänge festgestellt und der Vvahrheitsivcrt dis-ar 'Feststellungen mit Gewißheit gesichert werden kann, die Beweis führu no im Strafverfahren in bezug auf die gleichen Umstände lediglich ft zu relativ wahren Erkenntresultaten oder zu V/ahrschein- i Jf .f lichkeit saus sagen übgj3%de.na.hrheitsivert der betreffenden Aussage gelangt. Betreffen diese Divergenzen solche Umstände, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten begründen, kann es in Extremfällen Vorkommen, daß trotz Vor-liegens von Gewißheit in der'Untersuchungsarbeit im Strafverfahren in Anbetracht der hier nicht ausräumbaren Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten bzw. Angeklagten entschieden werden muß . 2.2.3. Die Beweismittel als die entscheidenden objektiven Grundlagen des Deweisführunosprozesses' In den vorstehenden Ausführungen wurde begründet, daß die Beweisführung über ein in der Vergangenheit liegendes Geschehen vor allem auf der Grundlage der Veränderungen materieller oder ideeller Art erfolgen muß, die dieses Geschehen in ‘Wechselwirkung mit seiner Umwelt hervorgerufen hat. Gleiches trifft auf die Beweisführung über die Entwicklung der Persönlichkeit des Verdächtigen/Beschuldigten und über die von;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 102 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 102) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 102 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 102)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit. Die hier thesenhaft aufgestellten Seb-aüptungen sollen im folgenden bewiesen werden. Die Beweist ;St raf Verfahrens recht der und in der lebenden ausländischen Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, die sich aus dem Staatsbürgerschaftsgesetz der ergeben, Beratung und Unterstützung zu gewähren.

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