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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 102

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 102 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 102);  o o n i ci 1 02 - WS DHS oo: 2 ZV 01 der Beweisführung in der Untorsuchur.nsc'rbcit ist sowohl in seinem Verlauf als auch in seinen Ergebnis durch den zusätz- lichen Faktor nitbostinret, daß die f'önlichkeits n n o i ool it isch operativen Arbeit zlelstrobin genutzt worden kennen und m0osen und die dadurch gewonnenen Erkenntnisse und Cberprüfunnsornehnls-se in das gedankliche Rekonstruktionsbild einoehsn. Dadurch kommt es in der Untcrsuchunosoraxis zu der nicht seltenen Er- ca cie -uswei; c1+. ~ r ■ CJ i scheinung, wesentlich umfangreicher ist und manchmal sogar zu weitergehenden Ergebnissen führt , als sich das wegen der Notwendigkeit der Gewährleistung der Konspiration inoffizieller und anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden des MfS in der Beweisführung im 5tr verfahren niederschlagen kann. Es ist der Fall denkbar, daß in der Beweisführung in der Untersuchungsarbeitdie absolute Wahr- ~e heit über bestimmte strafrechtlich, relevante Zusammenhänge festgestellt und der Vvahrheitsivcrt dis-ar 'Feststellungen mit Gewißheit gesichert werden kann, die Beweis führu no im Strafverfahren in bezug auf die gleichen Umstände lediglich ft zu relativ wahren Erkenntresultaten oder zu V/ahrschein- i Jf .f lichkeit saus sagen übgj3%de.na.hrheitsivert der betreffenden Aussage gelangt. Betreffen diese Divergenzen solche Umstände, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten begründen, kann es in Extremfällen Vorkommen, daß trotz Vor-liegens von Gewißheit in der'Untersuchungsarbeit im Strafverfahren in Anbetracht der hier nicht ausräumbaren Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten bzw. Angeklagten entschieden werden muß . 2.2.3. Die Beweismittel als die entscheidenden objektiven Grundlagen des Deweisführunosprozesses' In den vorstehenden Ausführungen wurde begründet, daß die Beweisführung über ein in der Vergangenheit liegendes Geschehen vor allem auf der Grundlage der Veränderungen materieller oder ideeller Art erfolgen muß, die dieses Geschehen in ‘Wechselwirkung mit seiner Umwelt hervorgerufen hat. Gleiches trifft auf die Beweisführung über die Entwicklung der Persönlichkeit des Verdächtigen/Beschuldigten und über die von;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 102 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 102)Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 102 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 102)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

ImZusammenhangmitderAufklärungstraftatverdächtigerHandlungenundVorkommnissewurdendarüberhinausweiterePersonenzugeführtundBefragungenunterzogen.GegendiesePersonen,vondeneneinerheblicherTeilunterdemEinflußderpolitisch-ideologischenDiversionundverstärkterEontaktaktivitätendesGegnersstanden,unterdenensichoftentscheidendihrepolitisch-ideologischePosition,MotivationundEntschluß-,fassungzurAntragstellungaufEntlassungausderStaatsbürgerschaftdergestellthattenundimZusammenhangmitderdarindokumentiertenZielsetzungStraftatenbegingen,Ermittlungsverfahreneingeleitet.ff:;PersonenwirktenmitdenbereitsgenanntenfeindlichenOrganisationenundEinrichtungeninderbeiderOrganisierungdervondiesenbetriebenenHetzkampagnezusammen.dieserPersonenwarenzurBildungvonGruppen,zurpolitischenUntergrundtätigkeit,zunorganisiertenundformiertenAuftretengegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungdersindvielfältigeMaßnahmenderInspirierungfeindlich-negativerPersonenzurDurchführungvongegendiegerichtetenStraftaten,insbesonderezuStaatsverbrechen,StraftatengegendiestaatlicheOrdnungundSicherheit.DiewesentlichsteAngriffsrichtungbeistaatsfeindlicherHetzeundanderenStraftatengegendieinnereOrdnungbestandinderDiskreditierungderStaats-undGesellschaftsordnungdergerichtetenpolitischenUntergrundtätigkeitForschungsergebnisse,VertraulicheVerschlußsacheMöglichkeitenundVoraussetzungenderkonsequentenunddifferenziertenAnwendungundoffensivenDurchsetzungdessozialistischenStrafrechtssowiespezifischeAufgabenderLinieUntersuchungsindfolgenderechtspolitischeErfordernissederAnwendungdessozialistischenRechtsimSystemderpolitisch-operativenMaßnahmenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchBugendlicherundgesellschaftsschädlicherHandlungenJugendlicher.ZudenrechtspolitischenErfordernissenderAnwendungdessozialistischenRechtsimSystemderMaßnahmenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenMißbrauchJugendlicherundgesellschaftsschädlicherHandlungenJugendlicher,AnforderungenandieweitereQualifizierungderTätigkeitderLinieUntersuchungbeiderDurchführungvonZeugenvernehmungenbewußtdaraufhinzuvvirken,daßdemZeugenwahrheitsgemäßeDarstellungderfürdasStrafverfehrendeutsamenFeststellungenermöglichtunderleichtertwird.

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