Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 535

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 535 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 535); - 535 WS Jl-is 001 - 230/8-t~7 1. Austauscliblat t 3 5 t Ü 0 0 0 54 Q sich, "bei ihen um Beweismittel handelt, die der Täter zu£ Straftat benutzt hat oder die durch die Straftat hervorgebracht vmrden und sich häufig Spuren des unmittelbaren Tatgeschehens daran befinden. Sowohl im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Realisierung anderer politisch-operativer Arbeitsprozesse hat das MfS gemäß den Aufgabenstellungen des Ministers für Staatssicherheit vielfältige Offensivinaßnahmcn gegen den Feind durchzuführen. Tn dieser Beziehung sind, wie die Erfahrungen der Praxis immer wieder bestätigen, Beweis-gegenstände und Auf Zeichnungen von hohem Ter t. Ehre zielgerichtete Verwendung unterstützt optimal die Politilc der Partei- und Staatsführung und besitzt vor allem Bedeutung für die Entlarvung, Zurückweisung und Unterbindung der Pläne, Absichten, Maßnahmen und Aktivitäten ders. Bsweis-gegenstände und Aufzeichnungen sind z. Bbft geeignet, von imperialistischen Staaten bzw. ihren Organen begangene Ver-letzungen grundlegender Prinzipien, -des demokratischen Völker- %, V rechts, internationaler VenÄräg®, Abkommen und Vereinbarungen ■ zu beweisen, vielfaltige aipl.omatische Aktivitäten der DDR r V gegen den Feind zu unterstützen und öff entlichkeitswirksame Publikationen herauszugeben. Sie spielen häufig eine entscheidende Rolle zur Entlarvung der Tätigkeit staatlicher Organe imperialistischer Staaten, insbesondere der BRD, sowie von Dienststellen des Westberliner Senats im Hinblick auf die Duldung, Förderung und Unterstützung staatsfeindlicher Aktiv!täten gegen die DDR und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft. * Von nicht zu unterschätzender Bedeutung sind Beweisgegenstände und Auf Zeichnungen in der offensiven Auseinandersetzung des MfS sowie von Justizorganen der DDR mit StrafverfolgungsOrganen der BRD bzw. Westberlins zur Realisierung von Strafverfolgungsansprüchen 1 vgl. Möller/Jaskulski/Osterloh, Politische und völkerrechtliche Aspekte der Arbeit des MfS zur offensiven Zurückweisung der von Staatsorganen bzw. Feindzentren der BRD ausgehenden Einmischung in innere Angelegenheiten der DDR, 0. uop‘6 BSlv-AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 535 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 535) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 535 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 535)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung dar vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen.

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