Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 326

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 326 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 326); WS 3HS 003 - 233/S3 1 / V n n rp 2 R \j 'J u U - '326 - J Es wurde weiterhin offensichtlich, daß objektive Kriterien, die eine Zuordnung des Ausdrucksgeschehens hinsichtlich seiner Ursachen ermöglichen, nicht gewinnbar eind. Aus den Erkenntnissen über die menschlichen Komraunikationsbe-Ziehungen, die das Ausdrucksgeschehen als unvermeidliche Folge der Beziehungen zwischen Kommunikationspartnern ausvveisen, resultiert, daß das Ausdrucksgeschehen des Beschuldigten in der Beschuldigtenvernehmung zumeist Informationen über die Kommunikationsbeziehungen enthält. Bei jeglichen aus dem Ausdrucksgeschehen gewonnenen Einschätzungen über den Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage handelt es sich deshalb um subjektive Eindrucksbewertungen, die zwar im Einzelfall sich bestätigen können, aber aus denen keine Verallgemeinerungen möglich sind. Ein aufgrund von Fakten aus der Beobachtung des AusdrucksgG-schehens gewinnbares objektiv begründetesEiigtinis kann nur darüber Auskunft geben, daß im zcitliqhß. bene inander mit bestimmten Problemstellungen der Bgfa&iK’igtenvernchmung , dem konkreten taktischen Vorgehen bzw. Ser psychologischen Situation der Be schuldigtenvernehmungy:Ausd rucksäußer ungen Beschuldigter erfolgen, so daß zvvischenlein kausaler Zusammenhang möglich ist. Solche Feststelluhgensignalisieren Schwerpunkte, die in der weiteren Untersuchung bedeutsam sein können. * I, '***' Die im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung vorzunehnen-de Bewertung des Ausdrucksgeschehens als Kommunikationsergebnis geht von der begründeten Annahme aus, daß das Ausdrucksgeschehen vor allem durch die Kommunikationsbeziehungen zwischen Unter-suchungs führer und Beschuldigten geprägt ist. Diese Bewertung ist ausschließlich unter taktischen Gesichtspunkten von Bedeutung, weil hier vor allem solche Erscheinungen festgestellt werden, die für die Ausgestaltung des Vorgehens des Untersuchungsführers von Bedeutung sein können. Das sind u. a. Erregungszustände, Unsicherheiten, Angstgefühle, ein Beeindrucktsein von Argumenten oder Vorhalten, emotionales Bewegtsein, Äußerungen der Zustimmung oder Ablehnung usw. Es handelt sich um unmittelbar aus dem Kontakt mit dem Beschuldigten gewonnene subjektive Einschätzungen. Ihre Feststellung und richtige Bewertung setzt Erfahrung im Umgang mit ßeschul-dioten voraus .;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 326 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 326) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 326 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 326)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, alle Vollzuosnaßnah-m mit Ausländern, die ihnen gewährten Rechte und auf erlegten Pflichten, konsequent auf gesetzlicher Grundlage zu gestalten und beweiskräftig zu dokumentieren.

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