Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 89

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 89 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 89); -'89 4- 88 - 233/81 Die Beweisführuriq in Strofverfehren und in der Untersuci'iungs-erbeit als Prozeß des Beweisens, Ausgangspunkt für die Untersuchung dieses Teilprozesses des Beweisführungsprozesses sind) wiederum die strefprozessualen Bestimmungen und die zentralen Orientierungen des Genossen Minister. Anknüpfend an die bereits zitierte strafprozessualo Forderung, alle für das Strafverfahren wichtigen Umstande einer Straftat festzustellcn, legt 0 23 Abs. 1 StPO fest, daß alle zur Feststellung der straf rechtlichen Verantwortlichkeit erforderlichen Tatsachen zu beweisen sind. Damit in Qbereinstinmung forderte der Genosse Minister wiederholt von der Linie IX, daß die in der Untersuchungssrbeit erarbeiteten Informationen allseitig überprüft sein und der Realität entsprechen müssen, daß die erarbeiteten Beweise aussagekräftig, überzeugend und international unc.nfschtbsr sein müssen. Nur dadurch können Untenrfulk-htNsergsbniDso zur Unter- ’’4y. ,** Stützung politischer Offensivmaßnahmen, zur zuverlässigen Lageeinschätzung usw. betragen.“ Diese Forderungen bp -xde)nn -sich auf den untersuchungsmäßigen Beweisprozeß, derzwsr - wie bereits betont - Bestandteil 4' - ": ■ des Erkenntnisprozesses ist und selbst einen spezifischen Erkenntnisprozeß darstellt , jedoch über erkenntnistheoretische Zusammenhänge hineusgeht, weil er neben diesen auch logische und methodologische Fragestellungen, Erkenntnisse und Prinzipien umfaßt. Das ist bereits an der Definition der philosophischen Kategori Beweis ersichtlich: "Ein wissenschaftlicher Beweis ist ein bewußter, methodisch geleiteter Prozeß, in dessen Verlauf wir auf der Grundlage objektiver logischer Beziehungen die objektive Wahrheit wissen 1Vg1. insbesondere Referat des Gen. Minister auf der Dienst-konferenz am 24.5.1979, a. a. 0. sowie Schlußwort des Gen. Minister auf der SED-Delegiertenkonferenz der GO IX am 27.11.1930 2 Vgl. Studienmaterial des Lehrstuhls Marxistisch-leninisti- sche Philosophie der Hochschul r] n c 'ifS "Grund.orobleme der marxistisch-leninistischen Wahrheitstheorie ", Z. Tgb.-Nr. 51/80, S. 5/7;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 89 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 89) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 89 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 89)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, die erforderlichen Informationen und Beweise zu erarbeiten und bei denen günstige Möglichkeiten der konspirativen Kontaktaufnahme, Werbung und inoffiziellen Zusammenarbeit bestehen; die weitere Aufklärung und Überprüfung von Personen, die in Reisesperre stehen sowie in der wirksamen Unterstutzung der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs im grenzüberschreitenden Verkehr.

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