Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 122

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 122 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 122);  000121 i WS OHS 00.1 - 233/01 i ) c 122 b) noch ihrer objektiven Stellung im Entstehungsprozeß in unmittelbare (ursprüngliche) und mittelbare (abgeleitete) Beweismittel c) nach ihrer Stellung zum Gegenstand der Beweisführung in 1 direkte und indirekte Beweismittel. Die dargestellte Systematisierung der strsfprozessualen Beweismittel ist ein methodisches Hilfsmittel für die umfassende und objektive Ausschöpfung ihres Informationsgehalts sowie für die Erlangung von Beweisgründen aus ihnen. Damit dieses Hilfsmittel effektiv genutzt werden kann, ist es erforderlich, daß die sich eus der Klassifizierung ergebenden Erkenntnisse -beispielsweise hinsichtlich der möglichen Fehlerquellen ideel-ler Beweismittel* - kontinuierlich in den Beweisführungsprozeß eingeordnet werden. Begliche einseitige Betrachtungsweise und starre, vom Erkenntnis- und Bpaveisprozeß isolierte Handhabung muß vermieden werden. Daj trieft im besonderen Maße auf die Unterscheidung der BeweCstiittel nach ihrem De-zugsverhsltnis zum Gegenstand der Beweisführung zu. Es würde der tatsächliche Dialektik* cs-Beweisführungsprozesses widersprechen und die Beweisführung erschweren, würden die Bo-weisnittel bereites ;ini jMonent ihrer Sicherung mehr oder v/enigor voraussetzungsibmit einem angenommenen Gegenstand der Beweisführung*' in Beziehung gesetzt, um leichtfertig und voreilig darüber befinden zu können, ob es sich um ein direktes Beweismittel oder um ein indirektes Beweismittel (Indiz) handelt. '.Vas in bezug auf eine gegebene Beweisthese ein direktes Beweismittel ist, ist in bezug auf eine andere Beweisthese ein indirektes Beweismittel oder gar nicht beweis-erheblich. Die Prüfung der Beweiserheblichkeit der Beweismittel und damit auch der Frage, ob es sich um direktes oder indirektes Beweismittel handelt, trägt wie die gesamte Beweisführung Prozeßcharakter. Oftmals läßt sich in bezug auf 1 Vgl". zur Klassifizierung der Beweismittel Lehrbuch "Strafverfahrensrecht ” , a. s. 0., S. 1 Bl - 188 sowie Herrmann "Grundlagen der Beweisführung", a. a. 0., S. 103 - 116 2 Vgl. Lehrbuch "Strafverfahrehsrecht", a. a. 0., S. 184 3 Vgl zun Gegenstand der Beweisführung Abschnitte 2.3.1. und 2.3.2,;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 122 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 122) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 122 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 122)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Länder vorliegen, und die beteiligten Personen dürfen keiner anderen in Zentralen Operativvorgängen bearbeiteten Bande zuzuordnen sein. Die beantragende Diensteinheit muß Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet sowie zur unmittelbaren operativen Bearbeitung operativen Kontrolle von im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden feindich-negativen Personen und Personengruppen eingesetzt sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X