Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 203

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 203 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 203); WS DHS oöi - 233/81 ; ' ! 0C0202 N- v j.- 203 - subjektiver Voraussetzungen der straf rechtlichen Ver~ antvvortlichkeit - ausreichend sein, um den Verdacht des'Vorliegens dies.er konkreten Straftat zu begründen. Die allseitige und umfassende Bewertung der vorliegenden Beweismittel und der sonstigen vorhandenen Informationen sowie das logisch richtige Schließen auf die mögliche Verletzung des jeweiligen Straftatbestandes erbringt die Argumente dafür, daß die Schlußfolgerung, der Verdächtige hat den jeweiligen Straftatbestand schuldhaft verletzt, wahrscheinlich wahr ist. Der Straftatverdacht erfordert somit den Nachweis, daß die vorliegenden Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und die Schlußfolgerungen auf seine straf rechtliche Relevanz wahrscheinlich wahr sind. Es können noch Gecengründe vorliegen, die Zweifel an der Wahrheit dieses Erker.tnisresultats be-a runden. ./ Nachdem die Hauptrichtungen der Ausyllung des Straftatver-dachtsbegriffs darcestellt sind, läßt er sich wie folgt bs-stimmen: V’~ Der Verdacht einer “Straftat liegt vor, wenn überprüfte Informationen über ein objektives Geschehen mit Wahrscheinlichkeit die Verletzung eines konkreten Straftatbestandes durch die Handlunp(en) einer bestimmten Person oder noch Unbekannter beoründen. Der .Charakter der von den Untersuchungsorganen des MfS ermittelten Straftaten, ihre objektive Schwere und Gesellschaftsgefährlichkeit sowie die in Anbetracht des konspirativen Charakters des feindlichen Vorgehens oftmals gegebene Ver-dunk lungsge f ah r , gebieten es, die Ermittlungsverfahren zumeist gegen eine bestimmte Person einzuleiten und den Be- - * schuldigten in der Regel in Untersuchungshaft zu nehmen.4--------- 1 Im Bahre 1980 wurden nur 7 % aller vom MfS bearbeiteten Ermittlungsverf ahren gegen bekannte Personen von Anfang an ohne Haft bearbeitet; in weiteren 4 % der Verfahren wurde der Haftbefehl im Verlaufe der Bearbeitung nach Haftprüfung aufqe-hoben.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 203 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 203) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 203 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 203)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung und seine Stellvertreter, in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretär der der weiteren Formung der Abteilungen zu echten tschekistischen Kampfkollektiven widmen.

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