Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 111

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 111 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 111);  000110 - in - WS OHG 001 - 233/31 17ahrheitswert verifiziert zu haben. In weiteren Verlauf des Beweisführungsprozesses wird sich erweisen, ob das Beweismittel tatsächlich wahrheitsgemäße Informationen enthält, die als Beweisgründe für den Nachweis des IVahrheitswertes anderer Erkenntnisresultate genutzt werden können. Das geschieht jedoch nicht in Selbstlauf. Gewißheit wird nicht dadurch erreicht, daß eine beliebige Menge von Beweisgründen zusammen-getragen und willkürlich bewertet wird. In der OG-Richtlinie zur Beweisführung ist beispielsweise hervorgehoben: "Die Fakten, aus denen Schlußfolgerungen gezogen werden, dürfen nicht lediglich aneinandergereiht werden, ohne die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge nachzuvveisen" . Deder Beweis muß zielgerichtet gestaltet werden. Bei dieser Aufgabe tritt die zweite Funktion der Beweismittel in den Vordergrund. Aber sie ist nicht von der ersten ge-trennt. Oftmals bildet cierade der Inforf i'önsqeholt eines -.t i/sm ' Beweismittels , der zuvor ausschließjpgg wön infermatori-schen Interesse war, nach seiner Verifizierung einen wichti- gen Beweisgrund für den .Vahffyiitswert des Untersuchungser- gebnisses oder einzelnJgr£. (£ - Beispielsvp4®t die Aussage eines Beschuldigten, er habe sich mildem Ziel des ungesetzlichen Verlassens der DDR in ein bestimmtes sozialistischen Land begeben, zunächst für sich genommen lediglich von informatorischem Wert, da ihr Wahrheitsgehalt unbekannt ist . Nachdem unter Einbeziehung des Festnahmeberichts des Grenzsicherungsorgans des entsprechenden sozialistischen Staates, der Erklärung des Festgenommenen gegenüber dem Bruderorgan sowie der von ihm mitgeführten Unterlagen (z. B. Landkarte mit Markierungen des Grenzabschnittes, in dem die Festnahme erfolgte, Zeugnisse und andere Dokumente über seine berufliche Qualifikc tion) der Wahrheitsgehalt dieser Aussage eindeutig bestimmt werden konnte, ist sie nunmehr als Beweisgrund für die Begründung des Vorliegens einer Straftat geeignet. Zusammen mit den aus den anderen Beweismitteln gewonnenen Beweisgründen und in ihrer logischen Verbindung mit ihnen und zu der aufzuklärenden Straftat trägt die nachgewiesenermaßen wahre Aussage des Beschuldigten zur Begründung der Gewißheit bei, daß das Untersuchungsergebnis - der Beschuldigte hat den Versuch eines ungesetzlichen Grenzübertritts in der Alternative des § 213 (2) und (4) StGB unternommen -absolut wahr ist. 1 1 VgT. OG-Richtlinie zur Beweisführung vom 16. 3. 1978, a. a. 0., S. 25;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 111 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 111) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 111 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 111)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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