Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 673

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 673 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 673); 673 - WS OHS 001 - 233/ 5.2.2.1. Das Kennenlernen des einzuarbeitenden Angehörigen und die Einschätzung seiner Persönlichkeit Die anforderungsorientierte wirksame Einarbeitung fordert von dem verantwortlichen Leiter in der Phase der Vorbereitung der Einarbeitung Schwergewicht auf die zuverlässige Einschätzung der Persönlichkeit des Einzuarbeitenden, insbesondere hinsichtlich seiner subjektiven Leistungsvoraussetzungen zur Bewältigung der Anforderung des Einarbeitungsprozesses zu legen. Es werden dadurch eine Reihe von wichtigen Voraussetzungen für eine Schwerpunktorientierte, differenzierte und variable Einarbeitung des neueingestellten Angehörigen geschaffen. Unter Berücksichtigung der bisherigen Pereönlichkeitsentwicklung des einzuarbeitenden Angehörigen können die Inhalts der Einarbeitungsphasen und die Methoden der Einarbeitung sicherer bestimmt werden. Es entstehen darüber hinaus günstige Voraussetzungen/.für die zielgerichtete Auswahl und Vorbereitung des 5 e t r ee u f den Einarbeitungsprozeß. Für das Kennenlernen, des einzuarbeite Vornahme der Ersteinschätzung seiner Persönlichkeit wichtige und wertvolle Informationen erhältJtter Leiter insbesondere aus den vorliegenden Kaderunt erlagq koferte im Verlauf des in jedem Fall vor Beginn der Einarbrf zu führenden ersten Gesprächs mit dem Einzue r bei t ence.'vOpüba r hinaus sind derartige Informationen aus Gesprächen mit Mitarbeitern des Kaderorgans, Angehörigen des Einzuarbeitenden,Dienstvorgesetzten und aus der Analyse bisheriger Tätigkeitsergebnisse (zum Beispiel Beleg- und Diplomarbeiten, Neuerervorschläge usw.) zu erschließen. Zur Methodik der Analyse derartiger Informationsquellen liegen Lehrmaterialien der Hoch-schule des MfS sowie Diplomarbeiten vor. gehörigen und die Im Interesse einer hohen Wirksamkeit der Einarbeitung und der Erreichung der mit ihr verfolgten Ziels tellungen hat sich jeder Leiter bei der Auswertung von Kaderunterlagen und dem zuführenden 1 Vergleiche Lesematerial "Die qualifizierte Einschätzung von Einstellungskandidaten für den politisch-operativen Dienst ,.im MfS" - WS 3HS 001-83/77 sowie I/iüV/ALD: "Die Verantwortung und Aufgaben der mittleren leitenden Kader für die Urz iehung und Befähigung von Untersuchungsführern im Prozeß der Dinareeitun in das Aufgabengebiet" - WS JK5 001-355/Ö0;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 673 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 673) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 673 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 673)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen für das Abgleiten auf die feindlich-negative Position und möglicher Ansatzpunkte für die Einleitung von Maßnahmen der Einsatz von Personen des Vertrauens, Einleitung von Maßnahmen zur Einschränkung ihrer Wirkungsweise zu ihrer Beseitigung unter Beachtung der hierfür in Rechtsvorschriften gegebenen Verantwortung anderer staatlicher und gesellschaftlicher Organe, Aufdeckung und Verhinderung von und politischoperativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende. Komi pap Straftat oder Ausschnitte aus ihr in der Regel nicht gerecht. Soweit derartige Bezeichnungen infolge eines außerordentlich großen UniaÜgsvon Scliriftgut anderen Gegenständen bei der P-rbtolifollierirng während der Durchsuchimg nicht vermieden werbeiü können, ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die Linie hat dabei zu garantieren und beizutragen, daß äic strafrechtliche Verantwortlichkeit, im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan dos Staatssicherheit , allseitig aufgeklärt wird.

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