Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 320

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 320 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 320);  j 0 0 03 22 V'- 3,20 - WS DHS 001 - 23 3/81 Die Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Ziel" -stellungenr die Beschuldigte'mit der Aussagetätigkeit verfolgen, außerordentlich vielfältig sind und persönlichkeitsabhängig existieren. Sie reichen von Bestrebungen ehrlicher Wiedergutmachung, dem Erlangen persönlicher Vorteile/ der Demonstration politischer Gegnerschaft, der Einsicht in die Unmöglichkeit, einer Bestrafung zu entgehen, den Untersuchungsführer aus Sympathie zu unterstützen bis zur Erfüllung eng begrenzter persönlicher Bedürfnisse, wie z. B. Erlangung von Tabakvvaren, geringfügige Vergünstigungen in der Haft usw. Die Aufzählung muß immer lückenhaft bleiben. Es ist unbedingt zu beachten, daß die Mehrzahl der Zielstellungen immer auch die Darlegung unwahrer Aussagen einschließen kann. w Deshalb und weil Zielstellungen derEagetätigkeit des Beschuldigten losgelöst vom Gesamtgesch'ehen nicht sicher bestimmt werden können, müssenih die Analyse, von Aussagen Beschuldigter auch weiterhin '-ii'S-äepekte der psychologischen Handlungsanalyse einfließen. Dementsprechend sind in die Überprüfung und Analyse dar'yAussagetätigkeit auch folgende Fragestellungen einzubezaehah: \j * % Wodurch kann die Aussage des Beschuldigten motiviert sein? Wie und woran hat sich der Beschuldigte bei der Entscheidung zur Aussage orientiert? Welche Gesichtspunkte spielten bei der Nutzensbewertung des eigenen Aussageverhaltens und der Einschätzung der Realisierungschancen seiner möglichen Ziele eine Rolle? Welche konkreten Vorstellungen seitens des Beschuldigten existieren zum Verlauf der Vernehmung bzw. der Aussage? Welche eventuellen Abweichungen von- der vorgesehenen Aussagegestaltung traten auf und wodurch waren sie verursacht? Inwieweit wurde dadurch das ursprüngliche Verhalten des Beschuldigten beeinflußt? Welche Bewertung der Ergebnisse seiner Aussage nimmt der Beschuldigte vor?;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 320 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 320) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 320 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 320)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren in ihrer subversiven Tätigkeit bestärkt fühle und sich noch mehr in die Konspiration zurückziehen. Aus dem Dargelegten ergibt sich zwingend, daß bei der Vorbereitung und Einweisung der Angehörigen zum Wach- und Sicherungsdienst: Die Angehörigen haben zu den festgelegten Zeiten den Dienst anzutreten und sich bei ihrem Wachschichtleiter zu melden.

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