Zentrale Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Lichtenberg

Die zentrale Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Berlin-Lichtenberg. Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR betrieb mit dieser zentralen Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Lichtenberg eine von zwei zentral auf Ministeriumsebene in Berlin betriebenen Untersuchungshaftanstalten des MfS in Berlin. Diese Untersuchungshaftanstalt befand sich direkt gegenüber dem Komplex der Zentrale des MfS in Berlin-Lichtenberg zwischen Magdalenenstraße, Alfredstraße und dem amtierenden Stadtbezirksgericht Berlin-Lichtenberg. Die andere zentrale Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit befand sich lediglich 4.000 Meter entfernt in Berlin-Hohenschönhausen. Zusätzlich wurden in allen 15 Bezirken der DDR in den Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) des Ministeriums für Staatssicherheit noch Untersuchungshaftanstalten auf Bezirksebene in Berlin, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt-Oder, Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl betrieben. Insgesamt gab es 17 Untersuchungshaftanstalten des MfS und deren Bezirksverwaltungen in der DDR.

Video 11 der Aufnahmen vom 18.7.2013 des Raums 124 (Haftraum, Verwahrraum, Zelle) im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Berlin-Hohenschönhausen.

Das Anfang des 19. Jahrhunderts errichtete Gebäude in der Magdalenenstraße diente ab 1906 als Gefängnis vom Amtgericht Lichtenberg. Ab Anfang der zwanziger Jahre wurden in diesem Gerichtsgefängnis von den Behörden vornehmlich Frauen und Jugendliche untergebracht. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Gerichtsgefängnis Lichtenberg zunächst von der sowjetischen Militäradministration (SMAD) übernommen und vom sowjetischen Geheimdienst (NKWD/MWD) als das Gefängnis Nr. 6 benutzt. Potentiell eingestufte Verbrecher des Nazi-Regimes oder sogenannte "feindliche Objekte" wurden hier meist durch den sowjetischen Geheimdienst inhaftiert, verhört und folgend von einem der berüchtigten sowjetischen Militärtribunale in dem unmittelbar angrenzenden Stadtbezirksgericht Lichtenberg verurteilt. Im Zuge der Übergabe sowjetischer Besatzungseinrichtungen der SBZ an die Verwaltungsbehörden der DDR übernahm 1953 das Ministerium für Staatssicherheit das Gefängnis in der Magdalenenstraße und errichtete gegenüber der Zentrale des Ministeriums gelegen hier seine zweite Untersuchungshaftanstalt, die auf Ministeriumsebene betrieben wurde. 1953 verfügte der Gefängnisbau in der Magdalenenstraße bei der Übernahme durch das MfS über 128 Zellen und gesondert vorhandenen Diensträumen. Bis 1955 wurde in der 4. Etage 26 Zellen, Diensträume und ein Gerichtssaal durch den sowjetischen Geheimdienst belegt. Anfang 1968 begannen umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten im Innen- und Außenbereich der Untersuchungshaftanstalt. Zu Beginn der 70er Jahre waren alle Normen und Standarts des MfS in dieser UHA vollständig umgesetzt. Die Zellen befanden sich dazu in einem spartanischen Zustand, Holzpritsche, Matratze, zwei Decken, ein Tisch, ein Hocker, ein Waschbecken, ein in die Wand eingelassener Spiegel, eine Toilette, ein kleiner Wandschrank, Fenster mit Glasbausteinen und Lüftungsklappe, Kalt- und Warmwasser, einer außerhallb der Zelle regulierbaren Heizung, flimmernde und brummende Neonröhren als Deckenbeleuchtung mit außerhalb der Zelle liegendem Lichtschalter. Alle Führungsbereiche waren mit dem MfS-eigenen Reißleinen- und Ampelsystem ausgestattet. Im Erdgeschoss des Südflügels befanden sich mehrere Arrestzellen. Seit 1982 wurde statt der vorherigen Besucherzimmer auf dem Gelände der Untersuchungshaftanstalt ein zusätzlich seperates Besuchergebäude mit Abhörtechnik errichtet. Nach nochmaligen Optimierungs- und Umbaumaßnahmen 1987 verfügte die UHA zuletzt über eine Belegung, Aufnahme, Kapazität von 90 Untersuchungsgefangenen und 38 Strafgefangenen des SDAK an diesem Ort. Von betroffenen Menschen wurde diese Untersuchungshaftanstalt Magdalena genannt. Sie hatte eine vielfach besondere Bedeutung. Hierher wurden viele Menschen kurz nach ihrer Festnahme oder einer bevorstehenden Haftentlassung gebracht. Hier fanden alle Besuchs- und Anwaltstermine der in der zentralen Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen inhaftierten Menschen statt. Hier mussten sich Menschen einfinden, die als Verdächtigte oder Zeugen zu laufenden Ermittlungsverfahren der Staatssicherheit befragt und verhört werden sollten, in einem eigens dazu errichtetem Barackengebäude im Hof des Gebäudekomplexes der Untersuchungshaftanstalt.

Hier wurden alle Diplomatensprecher, Besuchstermine der Mitarbeiter der Botschaften durchgeführt, die ausländische Häftlinge konsularisch betreuten. In der Hauptsache Besuchstermine der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik, da hier Westdeutsche und Westberliner den größten Teil der Nicht-DDR-Bürger unter den Untersuchungshaftgefangenen des MfS ausmachten. Die Häftlinge der Staatssicherheit aus anderen Gefängnissen in Berlin oder aus den Bezirksstädten mussten dazu jeweils extra hierhin transportiert werden. Bei diesen Besuchen stand das Prestige der DDR und der Staatssicherheit auf dem Spiel. Denn westdeutsche Häftlinge konnten trotz Überwachung bei den Terminen auch über die Haftbedingungen sprechen. Und es war beiden Seiten bekannt, dass die Ständige Vertretung gegebenenfalls ofizielle Beschwerden an das Außenministerium der DDR richtete. Diplomatenbesuche wurden durch den Leiter der Hauptabteilung IX/10 (internationale Beziehungen) des MfS in Abstimmung mit zuständigen Abteilungsleitern der HA IX oder den Abteilungen Linie IX in den Bezirksverwaltungen und dem Leiter der Abt. 3 der Abteilung XIV des MfS in der Berliner Magdalenenstraße organisiert. Die Mitarbeiter der HA IX/10 überwachten die Besuche und fertigten danach detaillierte Berichte darüber an. Brachten Häftlinge gegenüber den Diplomaten Beschwerden über die Haftbedingungen vor, so forderten die Mitarbeiter der Hauptabteilung IX/10 von den jeweiligen Untersuchungshaftanstalten in der Regel eine Erklärung und gegebenenfalls die Abstellung der Unzulänglichkeiten an, noch bevor es zu offiziellen Beschwerden kam. Die Einwirkungsmöglichkeiten der Ständigen Vertretung sorgten dafür, dass Westdeutsche in der Haft zumeist mit gewisser Zurückhaltung seitens der Staatssicherheits-Mitarbeiter behandelt wurden. Desweiteren hatte hier die Hauptabtteilung IX/6 (Militärstraftaten) der Linie IX (Untersuchungsorgan) des MfS ihren Dienstsitz, die für die Ermittlungsverfahren bei Militärstraftaten, so beispielsweise bei Delikten wie Fahnenflucht beziehungsweise Republikflucht von Grenzsoldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) oder auch bei Straftaten von respektive gegen Armeeangehörige der DDR stationierten Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) zuständig war.

Video 15 der Aufnahmen vom 19.7.2013 des Raums 124 (Haftraum, Verwahrraum, Zelle) im Erdgeschoss des Nordflügels (Zellentrakt) der zentralen Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Berlin-Hohenschönhausen.

Die Untersuchungshaftanstalt auf einer Fläche von 3.166 m² erstreckte sich über insgesamt vier Geschosse in drei U-förmig angeordneten Hauptgebäuden (Flügeln). Die Zellen befanden sich im Südflügel (2). Im Ostflügel (3) waren die Diensträume der Hauptabteilung IX/6. Im Westflügel (1) befanden sich die Diensträume Abteilung Untersuchungshaft- und Strafvollzug XIV des MfS. Im Westen schloß das Gelände der Untersuchungshaftanstalt mit einer 5 m hohen Mauer zur Magdalenenstraße ab, die mit Sicherungsanlagen und Beleuchtung versehen war. In dieser Mauer befand sich die äußere Torzufahrt (C) zum Areal der UHA. Der Innenhof wurde durch drei Mauern aufgeteilt. Hof (a) wurde als Zu- und Abfahrtsbereich für Kraftfahrzeuge genutzt . Im Hof (b) befanden sich 10 mit Maschendraht überspannte Freigangszellen. Im Hof (c) war das Strafgefangenenarbeitskommando (SGAK) mit dem Wekstattbereich (5) untergebracht. Im Norden schloß sich an die Hauptgebäude ein Außenhof (d) an, der durch 3 m hohe Umwehrungsmauern mit Drahtabspannungen abgeschlossen wurde. In dieser Mauer war ein Personenzugang (D) zum Stadtbezirksgericht eingelassen, der ausschließlich von den Mitarbeitern der Staatssicherheit als Zugang zum Stadtbezirksgericht benutzt wurde. Das im Süden an die Untersuchungshaftanstalt angrenzende Wohngebäude in der Magdalenenstraße 12 wurde von den Mitarbeitern der Abteilung XIV bewohnt. Wegen des über dem Haupteingang angebrachten Sonnensymbols wurde die Untersuchungshaftanstalt in der Magdalenenstraße bei den Mitarbeitern der Staatssicherheit intern auch als Haus Sonne bezeichnet.

Die Untersuchungshaftanstalt in der Magdalenenstraße wurde 1986 durch einen Mitarbeiter der Staatssicherheit beschrieben (JHS-20478/1). Die UHA als selbständiges, auf dem Territorium des Stadtbezirkes Berlin-Lichtenberg liegendes Objekt, wird im Westen und Osten von den für den öffentlichen Personen- und Kfz-Verkehr freigegebenen Straßenzügen der Magdalenenstraße und der Alfredstraße begrenzt. Im Norden wird es durch das Stadtbezirksgericht Berlin-Lichtenberg abgeschlossen. Im Süden schließen an die UHA ein Wohnkomplex im Bereich der Magdalenenstraße und ein Garagenkomplex im Bereich der Alfredstraße an. Das unmittelbar an die UHA angrenzende Wohngebäude Magdalenenstraße Nr. 22 wird ausschließlich von Angehörigen der Abteilung XIV bewohnt. Das Objekt der UHA selbst ist ein nach der Jahrhundertwende errichteter viergeschossiger Altbau. Es besteht aus drei Hauptgebäuden, dem Westflügel (Verwaltung), dem Südflügel (Verwahrhaus) und dem Ostflügel (Untersuchungsabteilung), die U-förmig angeordnet sind. Am südlichen Giebel des Ostflügels befindet sich ein 6x6 m großer Hof, der von der Alfredstraße aus betreten werden kann, jedoch keinen direkten Zugang zu anderen Gebäudeteilen der UHA besitzt. Im Norden wird das Objekt durch eine Umwehrungsmauer abgeschlossen. Bedingt durch die territoriale Lage existieren begünstigte Bedingungen für die Außenaufklärung und räumlich bestimmbare neuralgische Punkte, die für Feindangriffe von außen genutzt werden können. Aus Lage des Wohnkomplexes Alfredstraße Nr. 14-22 ergaben sich für deren Bewohner Einsichtmöglichkeiten, insbesondere ab der 3. Etage aufwärts können der Außenhof der UHA mit dem Zu- und Abfahrtskontrollbereich für Kfz, die Außenanlagen des Besuchergebädes und ein Teil der Nordfront des Verwahrhauses eingesehen werden. Objektiv existieren somit Bedingungen, die feindliche Aktivitäten, wie zum Beispiel Abstellen von sprengstoffverdächtigen Gegenständen an der Umwehrungsmauer, gezielte Beobachtungen der UHA begünstigen bzw. erst ermöglichen. Zusammenfassend ist festzustellen, das auf Grund der territorialen Lage der UHA als selbständiges inmitten eines Wohngebietes liegendes Objekt, begünstigende Bedingungen und Umstände für die mögliche Realisierung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten bzw. anderen operativ relevanten Handlungen gegen die UHA vorhanden sind, wobei die Realisierung solcher Handlungsweisen immer die Gefahr einer hohen Öffentlichkeitswirksamkeit beinhalten. Alle Bereiche der UHA, in denen Verhaftete geführt werden bzw. sich außerhalb ihrer Verwahrräume aufhalten, sind mit Alarmanlagen in Form der Reißleinenanlage bzw. Drahtgebundene Notrufgeber ausgestattet. In der Praxis hat sich die Reißleinenanlage gut bewährt. Bei Störungen der Sicherheit und Ordnung in der UHA kann durch die Angehörigen unmittelbar am Ereignisort, ohne Wege zurücklegen zu müssen, sofort Alarm ausgelöst werden. Auf Grund der Höhe der Mauer von 5 m, der Ausstattung mit Mauerkronensicherungsanlagen und Beleuchtung wird die UHA zuverlässig gesichert. Darüber hinaus bietet die Umwehrungsmauer auf Grund ihrer Höhe und durch Anbringung von Sichtblenden am Geländer des Postenganges auf dem Freihof hinreichend Schutz gegen Einsichtnahme von Nachbargrundstücken, so dass der Aufenthalt oder die Bewegung von Verhafteten und Strafgefangenen, zum Beispiel beim Aufenthalt im Freien auf den Innenhöfen der UHA, von außen nicht eingesehen werden kann. Fenster sind vor Ein- bzw. Ausbruch durch Vergitterungen und zusätzlich die Kellerfensteröffnungen mit engmaschigen Stahlgitterrosten vor Einwurf gesichert sowie die Räume entsprechend der Notwendigkeit vor Einsichtnahme durch spezielle Fensterverglasung geschützt.

Nach den Ereignissen vom Januar 1988, wo DDR-Dissidenten verhaftet und folgend ins westliche Ausland abgeschoben wurden, befürchtete die Staatssicherheit ein weiteres Anschwellen der inneren Opposition. Die Staatssicherheit reagierte, und Erich Mielke wies an: [...] zur sicheren Beherrschung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung und wirksamen Unterbringung vor allem von Zusammenrottungen [...] die Bildung eines Zuführungspunktes des MfS in der Untersuchungshaftanstalt Magdalenenstraße. Auf Weisung des Leiters der Hauptabteilung IX wurde der seit Ende 1988 in Berlin eingerichtete zentrale Zuführungspunkt der Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Lichtenberg dann in Betrieb genommen. Zeitgleich erhöhten sich die Aufnahmekapazitäten in der zentralen Untersuchungshaftanstalt und dem zentralen Haftkrankenhaus in Berlin-Hohenschönhausen. Das eigentliche Dienstgebäude der HA IX/6 in Berlin-Lichtenberg diente zur Unterbringung der Mitarbeiter der Linie IX. Alle Zugeführten sollten dazu über die Toreinfahrt Magdalenenstraße gebracht und sofort den Mitarbeitern der MfS-Linie XIV übergeben werden. Diese hatten die zugeführten Personen dann im Hof der Untersuchungshaftanstalt zu registrieren und anschließend umgehend körperlich zu untersuchen. Sämtliche sichergestellten persönlichen Gegenstände sollten formlos protokolliert und danach dem zuständigen Untersuchungsführer der Linie IX zur Einsichtnahme vorgelegt bzw. gegen eine entsprechende Quittung überlassen werden. Es gab nur einen Unterschied zum "normalen" Untersuchungshaftvollzug des MfS. Die Zugeführten sollten nicht mit einer Nummer, sondern mit ihrem Familiennamen angesprochen und entsprechend registriert werden. Bei Zuführungen von bis zu 20 Personen setzte die Linie IX jeweils einen Abteilungsleiter, einen stellvertretenden Abteilungsleiter, zwei Referatsleiter, 20 Untersuchungsführer, eine Auswertergruppe in der Stärke l:3, eine Schreibkraft und einen Kraftfahrer in den Räumen der Untersuchungshaftanstalt ein. Verdoppelte sich die Anzahl der zugeführten Personen, kamen zusätzlich ein weiterer stellvertretender Abteilungsleiter, zwei weitere Referatsleiter und weitere 20 Untersuchungsführer zum Einsatz. Bei 60 zugeführten Personen arbeiteten dann insgesamt ein Abteilungsleiter, zwei Stellvertreter, sieben Referatsleiter, 55 Untersuchungsführer, drei Schreibkräfte und ein Kraftfahrer in dieser  Außenstelle der Linie IX. Der Abteilung XIV wurde die Kooperation mit der HA IX insoweit übertragen, als sie für eine sichere Verwahrung der Zugeführten zu sorgen hatte. Der oberste Leiter der Abteilung XIV, Siegfried Rataizick setzte den jeweils diensthabenden Leiter der XIV/3 (Oberst Rolf Donath, OSL Werner Steinert, Major Lutz Sachs, Major Klaus Dietrich Klötzner) über den Beginn einer Zuführungsaktion in Kenntnis. Notwendige Transporte zwischen dem zentralen Zuführungspunkt, den Untersuchungshaftanstalten und den regionalen Zuführungsorten waren durch die Abteilung XIV ebenso zu organisieren wie alle Entlassungsformalitäten. Nicht nur in Berlin gab es diese Einrichtungen. Mit einer zentralen Planvorgabe hatte Erich Mielke für das Jahr 1988 angeordnet, in allen Bezirksstädten, und teilweise auch in sogenannten Schwerpunktstädten, Zuführungspunkte von Polizei und MfS einzurichten. Anfang 1989 konnte die Linie IX dazu Vollzug melden. Doch am Ende der DDR war in den meisten Bezirksverwaltungen des MfS nicht mehr genügend Zeit, um die geschaffenen Zuführungspunkte vorher noch anhand von simulierten Einsatzaktionen in Ruhe zu erproben. Erkannte Mängel, wie ein fehlendes Telefon in Leipzig-Paunsdorf, konnten gar nicht so schnell behoben werden, wie es aus MfS-Sicht notwendig gewesen wäre. Denn der eigentliche Ernstfall trat schon im Frühhherbst des Jahres 1989 ein. In Berlin, Leipzig und anderen Städten wurden Demonstranten für wenige Tage in diese Lager gesperrt, bis durch den großen Druck der Straße ihre Freilassung erfolgte und das System DDR implodierte.

* Vgl. Johannes Beleites, Abteilung XIV : Haftvollzug (MfS-Handbuch), Herausgeber, BStU, Berlin 2009; Doppelte Überwachung, Dr. Rita Sélitrenny, Ch-Links Verlag, 11.2003; Bettina Wegner komponierte 1978 ein Lied und Jürgen Fuchs verfasste den Roman Magdalena; Katrin Passens, MfS-Untersuchungshaft, Funktionen und Entwicklung von 1971 bis 1989, Lukas Verlag, August 2012; Jens Giesecke, Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Handbuch), Hg. BStU, Berlin 2012.

Dokumentation Untersuchungshaftanstalt (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Berlin-Lichtenberg (DDR, MfS, Bln.-Ltb., UHA)

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel Bestandteil operativer Spiele. Dazu können alle operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit , Potenzen anderer staatlicher Organe und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen genutzt werden.

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