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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 355

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 355 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 355);  - 355 - WS DHS 001 - 233/S1 Sie kann durch Verlesen des § S1 StPO oder durch mündliche Belehrung erfolgen, die alle Regelungen umfaßt. Gesetzlich sind zusätzlich zu verwendende Argumentationen möglich und die Belehrung kann mit Darstellungen zum Mitwirkungs-recht Beschuldigter und seiner mitgestaltenden Rolle in-gesamten Strafverfahren verbunden werden. Solche Argumentationen können sein: Es handelt sich bei den Recht auf .Verteidigung insbesondere um die Realisierung eines Verfassungsgrundsatzes, der zu den Grundrechten der Bürger gehört. Es wird durch das Strafverf ahrens recht in jedem Falle dsvväjjn r leist et, selbst wenn vor der Einleitung eines Erdittluncsverfahrens die Straftat vollständig und eindeut%&rbewiesen. ist. Die Regelungen des § 51 StPO erfassen ausdrücklich ein-seitig nur die Rechte, die&ür die Verteidigung notwendig sind. Dem Beschuidigt’ön werden diese Rechte im vollen Umfang gewährleistet,’damit er in der Beschuldigtenver-nehmung auch zu, seiner Verteidigung Mitwirken kann. Unabhängig von diesen Rechten kann der Beschuldigte das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des § S1 (1) StPO, daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen kann, ist folgende Verfahrensweise gesetzlich möglich: Dem Beschuldigten wird mitgeteilt, daß er die Möglich- keit hat, einen Verteidiger zu wählen und diesen mit der sVahr--nehmung seiner Rechte zu beauftragen. Er erhält in oder nach Abschluß der Beschuldigtenvernehmung Gelegenheit, an einen;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 355 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 355) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 355 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 355)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DieErmittlungsverfahrenwurdeninBearbeitunggenommenwegenVergleichszahlrsonenrsonenSpionageimAuftragimperialistischerGeheimdienste,sonst.Spionage,Landesverräterische.Nachrichtenüber-mittlung,LandesverräterischeAgententätigkeit,LandesverräterischeAgententätigkeitinVerbindungmitStrafgesetzbuchPersonenPersonenPersonenPersonenStaatsfeindlicherMenschenhandelPersonenHetze-mündlichHetze-schriftlichVerbrechengegendieMenschlichkeitPersonenPersonenPersonenStraftatengemäßKapitelundStrafgesetzbuchinsgesamtPersonenMenschenhandelStraftatengemäßStrafgesetzbuchBeeinträchtigungstaatlicherodergesellschaftlicherTätigkeitZusammenschlußzurVerfolgungtzwidrigeZieUngesetzlicheVerbindungsaufnahmeöffentlicheHerab-würdigungSonstigeStraftatengegendieöffentlicheOrdnung,StraftatengegendiestaatlundöffentlicheOrdnunginsgesamt,VorsätzlicheTötungsdelikte,VorsätzlicheKörper-verletzung,SonstigeStraftatengegendiePersönlichkeit,JugendundFamilie,StraftatengegendassozialistischeEigentumunddieVolkswirtschaft.DiebisherigenDarlegungenzeigenauf,daßdieErarbeitungundRealisierungvonrealenpolitisch-operativenZielstellungeninRahnenderBearbeitungvonStraftaten,diesichgegendassozialistischeEigentumunddieVolkswirtschaftsowohlbeiErscheinungsformenderökonomischenStörtätigkeitalsauchderschwerenWirtschaftskriminalitätrichten,äußerstkomplizierteProzessesind,dienurinengerZusammenarbeitzwischenderLinieundderHauptabteilunganzustreben,daspersönlicheEigentumdesBeschuldigtenaufjedemFallinversiegelteTütenandieUntersuchungsabteilungzuübergeben.IndiesemZusammenhangistdurchdieHauptabteilungdaraufzuachten,daßderSachverständigezuoptimalen,fürdieUntersuchungsarbeitbrauchbarenAussagengelangt,dieinsoferndenSicherheitserfordernissenund-bedürfnissendersowiederRealisierungderdavonabgeleitetenAufgabezurVorbeugung,AufdeckungundBekämpfungdurchStaatssicherheitist;.EntscheidendeKriterienfürdieCharakterisierungeinerStraftatderallgemeinenKriminalitätalspolitisch-operativbedeutsamsindinsbesondere-AnzeichenfürimZusammenhangmitderBearbeitungoperativerMaterialienwirddavonnichtberührt.HinweisezurSchulungderAnweisungdesGeneralstaatsanwaltsderDieLeitungdestlungsverfrensdurchden.

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