Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 270

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 270 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 270); WS DHS 001 - 233/81 000 S*C o n o - 270 - Die strafprozessualen Regelungen de9 Prüfungsvorfahrens bilden insgesamt günstige Möglichkeiten der Beweisführung; ihre Nutzung durch die Untersuchungsabteilungen des MfS gewährleistet begründete Ent seheidungen über die Einleitung oder Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens. In Anbetracht der zumeist subversiven und oftmals raffiniert getarntenArbeitsweise des Gegners und feindlicher Kräfte kann die Prüfung eines möglichen Straftatverdachts in der Tätigkeit des MfS jedoch nicht auf diese vom Strafverfahrensrecht der DDR geregelte offizielle Form reduziert bleiben. Die Klärung erkannter Verdachtsmomente auf feindliche Tätigkeit erfolgt deshalb vorrangig in Operativen Vorgängen, ihre Entwicklung und Bearbeitung bildet eine wichtige Voraussetzung für die Lösung der dem MfS übertragensn Hauptaufgaben, insbesondere für die Aufklärung und Bekämpfung der Feindtätigkeit. Als unmittelbarste Form der Arbeit am Feind ist die Bearbeitung Operativer Vor- & ■*’ gange durch den komplexen Einsatz irroffizieller Mitarbeiter sowie anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden des MfS besonders geeignet, in .die. Konspiration feindlicher Tätigkeit % jß ■■ ♦ einzudringen, zuverlässige Erkenntnisse über das feindliche Vorgehen erkannter 'feindlicher Kräfte, insbesondere über das Vorliegen oder Nichtvorliegen strafrechtlich relevanter Hand-lungen sowie über geplante bzw. vorbereitete feindliche Aktionen zu gewinnen und die vorbeug-ende Verhinderung von Schäden für die sozialistische Gesellschaft zu gewährleisten. Wie bereits im Abschnitt 3.1. an Hand der statistischen '.Verte über das Zustandekommen der Ermittlungsverfahren im MfS ausgewiesen wurde, liegen im Jahresdurchschnitt der letzten Dahre bei ca. 28 % der von den Untersuchungsabteilungen des MfS bearbeiteten Ermittlungsverfahren der Einleitung Erkenntnisse der politisch-operativen Bearbeitung des MfS zugrunde; bei den Ermittlungsverfahren, die die Aufklärung von Staatsverbrechen und angrenzenden Straftaten der Allgemeinen Kriminalität zum Gegenstand haben, liegen die Werte bei etwa 50 %. Diese Fakten und die Forderung des Ministers für Staatssicherheit, durch die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Opera-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 270 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 270) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 270 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 270)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Erlaß eines Haftbefehls. Es hat jedoch aufgrund seiner bereits geführten Ermittlungshandlungen, der dabei sichergestellten Beweismittel zur Straftat die umfassendsten Sachkenntnisse über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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