Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 688

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 688 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 688); - ,688 - WS 3HS 001 - 2$3/81®lU 000119 t eit. E'r macht sich mit dem Aufbau und Inhalt von Ermittlungsverfahren vertraut. In Verbindung damit erfolgt die Einbeziehung des einsuarbeitenden Angehörigen in solche Ermittlungsverfahren, die von seinem Betreuer bearbeitet '.verden. Der hinzu arbeitende wird dabei mit den Erfordernissen der Analyse von Ausgangsmaterialien in Vorbereitung auf Vernehmungen oder Befragungen vertraut gemacht und in die notwendigen inhaltlichen sowie methodischen Schritte der Erarbeitung von Vernehmungsplänen einbezogen. Er nimmt an Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen sowie an Befragungen und an deren Auswertung teil, lernt dabei bestimmte Besonderheiten dieser 3ew eis führ ung'smaßnahmen kennen und wird schrittweise in die Lösung von Teiltätigkeiten, wie die mündliche Auseinandersetzung um wahre Aussagen, die Beobachtung des Verhaltens vonlfcBeschuldig-ten und Zeugen, aie Dokumenxierung vonVncöh-ngsergsc- i iS nissen usw., einbezogen. In enger Vers iüng damit erhäl der Einsuarbeitende durch den Betlick in die Erfordernisse eines vernehmungstakvisch richtigen Verhaltens und die sweckmäßigaijft und ‘.Veise der Gestaltung der Einwirkung auf und Zeugen zur Herstel- lung und Aufreohthsaiung der Aussage- und Geständr.ic-bereitschaft su arbeitende lernt Eö g 1 i chk eiten und 7/ege der offiziellen und inoffiziellen Beweis füiirurg-. kennen. Entsprechend seinen Bntwicklungsfortschritten wird er in dieser Phase bereits in die Durchführung weiterer Beweisführungsmaßnahmen außerhalb von Beschuldigten- undZeugenvernehmungcn einbezogen. Die zw'eite Phase der Einarbeitung umfaßt die Befähigung zur selbständigen Durchführung wesentlicher Teiltätig-keiten des Untersuchungsführers unter intensiver Anleitung und Kontrolle des Betreuers. Im Verlauf dieser Phase der Einarbeitung wird der einzuarbeitende Angehörige zur selbständigen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von BescnuIdigten- und Zeuge.nverne.h- Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 688 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 688) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 688 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 688)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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