Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 566

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 566 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 566); vys OHS 001 - 233/01 - 566 B5tU n n 1/ t- § 125 (2) StPO alle im Zusammenhang, .mit dem Festnahme stehenden Umstände exakt festzustellen und gründlich im Festnahmebericht zu dokumentieren, die erkennbar beweiserhebliche Bedeutung für die Aufklärung der Straftat haben bzvv. die möglicherweise eine solche Relevanz erlangen können. Gerade der zuletzt genannte Gesichtspunkt ist besonders wichtig, weil der Fest-nehmende zum Zeitpunkt der Festnahme häufig nur eine mögliche Beweiserheblichkeit der Umstande voraussehen kann. Auf diese Weise muß durch die genaue Feststellung der Festnahmesituation, insbesondere der Handlungen, des Verhaltens der festgenonnenen Person sowohl unmittelbar vor, als auch bei der Festnahme sowie durch deren exakte Dokumentierung im Festnahmebericht zur Erschließung von Beweisführungsmöglichkeiten .beigetragen werden. Vom Generellen her sind die qieichen anunilaqenden Anforderungen auch in bezug auf Zuführungen zu beacnterio Zur Prüfunq und 'Vürdiaunq deSjsBaweiswertes und damit zur Ge-wahrleistunq der ObiektiviAj%. dfeh Festnahmeberichte hat der 4f' v Untersuchungsführer foXgeii&ffe Einschätzung vorzunehmen: Jr / ß - Sind die im Zusalgie&jihang mit der Festnahme im Festnahmebe-rieht getroffenen reststellungen zu möglichen bevveiserheb-lichen Umständen durch Exaktheit gekennzeichnet? In bezug auf diese Fragestellung muß der Untersuchungsführer vor allem folgendes beachten und prüfen: Sind alle strafrechtlich und politisch-operativ bedeutsamen Handlungen zur Begründung der Festnahme, die Umstände der Festnahme selbst, Wahrnehmungen der mit der Festnahme beauftragten Kräfte zum Zeitpunkt der Festnahme, die der Festnahme unmittelbar vorausgehende Situation sowie Äußerungen und andere Verhaltensweisen des Festgenommenen genau festgestellt. Diese Feststellungen müssen mit dem real existierenden Sachverhalt in völliger Übereinstimmung stehen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, daß subjektive Wertungen des Geschehens oder bestimmter Teile davon im Interesse der Wahrung der Objektivität im Festnahmebericht nicht vorgenom-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 566 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 566) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 566 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 566)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite Erfahrungen die bei der Sicherung, Kontrolle und Betreuung von Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten und - zusammen mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften darauf auszurichten, zur weite.pfi, Bfnöhung der Massen-Wachsamkeit und zur Vertiefung des rtrauens der Werktätigen zur Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung der Volkswirtschaft stehenden Fragen einzugehen. Ich möchte aber zumindest auf einige wenige noch kurz hinweisen, mir besonders bedeutungsvoll erscheinen.

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