Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 566

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 566 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 566); vys OHS 001 - 233/01 - 566 B5tU n n 1/ t- § 125 (2) StPO alle im Zusammenhang, .mit dem Festnahme stehenden Umstände exakt festzustellen und gründlich im Festnahmebericht zu dokumentieren, die erkennbar beweiserhebliche Bedeutung für die Aufklärung der Straftat haben bzvv. die möglicherweise eine solche Relevanz erlangen können. Gerade der zuletzt genannte Gesichtspunkt ist besonders wichtig, weil der Fest-nehmende zum Zeitpunkt der Festnahme häufig nur eine mögliche Beweiserheblichkeit der Umstande voraussehen kann. Auf diese Weise muß durch die genaue Feststellung der Festnahmesituation, insbesondere der Handlungen, des Verhaltens der festgenonnenen Person sowohl unmittelbar vor, als auch bei der Festnahme sowie durch deren exakte Dokumentierung im Festnahmebericht zur Erschließung von Beweisführungsmöglichkeiten .beigetragen werden. Vom Generellen her sind die qieichen anunilaqenden Anforderungen auch in bezug auf Zuführungen zu beacnterio Zur Prüfunq und 'Vürdiaunq deSjsBaweiswertes und damit zur Ge-wahrleistunq der ObiektiviAj%. dfeh Festnahmeberichte hat der 4f' v Untersuchungsführer foXgeii&ffe Einschätzung vorzunehmen: Jr / ß - Sind die im Zusalgie&jihang mit der Festnahme im Festnahmebe-rieht getroffenen reststellungen zu möglichen bevveiserheb-lichen Umständen durch Exaktheit gekennzeichnet? In bezug auf diese Fragestellung muß der Untersuchungsführer vor allem folgendes beachten und prüfen: Sind alle strafrechtlich und politisch-operativ bedeutsamen Handlungen zur Begründung der Festnahme, die Umstände der Festnahme selbst, Wahrnehmungen der mit der Festnahme beauftragten Kräfte zum Zeitpunkt der Festnahme, die der Festnahme unmittelbar vorausgehende Situation sowie Äußerungen und andere Verhaltensweisen des Festgenommenen genau festgestellt. Diese Feststellungen müssen mit dem real existierenden Sachverhalt in völliger Übereinstimmung stehen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, daß subjektive Wertungen des Geschehens oder bestimmter Teile davon im Interesse der Wahrung der Objektivität im Festnahmebericht nicht vorgenom-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 566 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 566) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 566 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 566)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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