Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 566

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 566 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 566); vys OHS 001 - 233/01 - 566 B5tU n n 1/ t- § 125 (2) StPO alle im Zusammenhang, .mit dem Festnahme stehenden Umstände exakt festzustellen und gründlich im Festnahmebericht zu dokumentieren, die erkennbar beweiserhebliche Bedeutung für die Aufklärung der Straftat haben bzvv. die möglicherweise eine solche Relevanz erlangen können. Gerade der zuletzt genannte Gesichtspunkt ist besonders wichtig, weil der Fest-nehmende zum Zeitpunkt der Festnahme häufig nur eine mögliche Beweiserheblichkeit der Umstande voraussehen kann. Auf diese Weise muß durch die genaue Feststellung der Festnahmesituation, insbesondere der Handlungen, des Verhaltens der festgenonnenen Person sowohl unmittelbar vor, als auch bei der Festnahme sowie durch deren exakte Dokumentierung im Festnahmebericht zur Erschließung von Beweisführungsmöglichkeiten .beigetragen werden. Vom Generellen her sind die qieichen anunilaqenden Anforderungen auch in bezug auf Zuführungen zu beacnterio Zur Prüfunq und 'Vürdiaunq deSjsBaweiswertes und damit zur Ge-wahrleistunq der ObiektiviAj%. dfeh Festnahmeberichte hat der 4f' v Untersuchungsführer foXgeii&ffe Einschätzung vorzunehmen: Jr / ß - Sind die im Zusalgie&jihang mit der Festnahme im Festnahmebe-rieht getroffenen reststellungen zu möglichen bevveiserheb-lichen Umständen durch Exaktheit gekennzeichnet? In bezug auf diese Fragestellung muß der Untersuchungsführer vor allem folgendes beachten und prüfen: Sind alle strafrechtlich und politisch-operativ bedeutsamen Handlungen zur Begründung der Festnahme, die Umstände der Festnahme selbst, Wahrnehmungen der mit der Festnahme beauftragten Kräfte zum Zeitpunkt der Festnahme, die der Festnahme unmittelbar vorausgehende Situation sowie Äußerungen und andere Verhaltensweisen des Festgenommenen genau festgestellt. Diese Feststellungen müssen mit dem real existierenden Sachverhalt in völliger Übereinstimmung stehen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, daß subjektive Wertungen des Geschehens oder bestimmter Teile davon im Interesse der Wahrung der Objektivität im Festnahmebericht nicht vorgenom-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 566 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 566) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 566 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 566)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß bis zur Verpflichtung die Möglichkeit der Durchführung anderer politisch-operativer Maßnahmen einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung offenbleibt. Dazu erforderliche Entscheidungen sind vom bestätigungsberechtigten Leiter einzuholen.

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