Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 194

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 194 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 194);  u 1D 3 ~ 19;-i Echu1ifitnn on11sstondon Zusn ■ -■ rnonh5ng rnj f-fcv.’ißi'ic i l b'crukondo \n /o "*?!’ f'Oi o r “? / o- V vO -i x--. ' V ‘ i r- . ' L z t e- I' X c:. - u n '! - zeugung vcn der Schuld da: P r 3 s u r t io r: r! © r U ns h k eine Vorlotzu nn ries Gr f i ne! \ n 17 o r * c p A d dar, weil dar xt de r c'.a r i c n 11 i c n o n ht vorn ogri vfo n \7 2 rd . wäre unseres vom Untersuchun r- G v ü 'fi r r r~ trotz qcfOhrton wollen, sich sei no C be rzo ugung erst er, Gericht su rte: a zu U1 den o Im übrigen c! e r w b o r z c u n u n ~ - s ”U -) rr\ ■' liziortes o isn,,s* nicht ronlo r**o i * ? 1 1 C X v-' r e n 1 “N . I i i r x n DO** nach da:.': rächte1 2' rf:ft läßt sich die Hil-dur p c' c fi c .1 c o i er. o!; c o P h G non o n steht das eigentliche- praktische Problem der frberzsugungsbil-düng in der Untersuchungsarbeit. Überzeugungen entstehen nicht nur auf der Grundlage der Gewißheit; das Erkenntnissubjekt kann auch auf Gl“und vielerlei jk v---r anderer Faktoren beispielsweise auf (Jfefundemotionalor Honen-te - eine bestimmte Aussage für warLpiaon und seinem Handeln zugrundelügen. Dadurch läuft jeder ’Ühsch Gefahr, auch vcn der Wahrheit solcher Aussagep Ober zeugt zu sein, dis in Wirklichkeit unwahr sind, Dies,ev Gefahr bsstsht euch in der Tätig-keit des Untersuchungsführers♦ Er darf deshalb vor allen zu Beginn der Untersuchungt bei der Herausbildung das vorlauti- f ■■ F gon Rekonstruktionsbf&des über die Straftat, aus den meist nur geringen und unsicheren Erkenntnissen keine voreiligen und vveitergehenden Schlüsse ziehen. Die Schuld des Beschul“ digtsn muß wie bei jedem anderen Beweis durch konkrete Beweisgründe bewiesen sein; nur im jeweiligen konkreten Erioitt-lungsvarfahren beweismäßig gesicherte Fakten dürfen der eigenen Überzeugung zugrunde gelegt werden. Der Untersuchungsführer darf durch Fakten begründete Zweifel nicht verdrängen, sondern muß sie stets bewußt der gegenteiligen subjektiven Überzeugung gegonüberstellen, damit sich die nicht verfestigt und das eigene Handeln bei der weiteren Bearbeitung des Ver- 1 S (2) StPO bestirnt: "Niemand darf als einer Straftat schuldio behandelt vrerden, bevor seine strafrechtliche Vor-antwortlich’: o i t nochocwiesen und in einer rechts1,-ruft irr. n Entscheidung festeestellt ist". 2 Vgl. l'lotz "Den philosophische Beweis", n, s, 0., S.G8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 194 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 194) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 194 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 194)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung; mittels der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie muß und wird dieser Prozeß den Charakter einer Massenbewegung annehmen. Die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen entstehen in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen der sozialistischen Gesellschaft immer günstigere Bedingungen und Möglichkeiten. Die sozialistische Gesellschaft verfügt damit über die grundlegenden Voraussetzungen, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X