Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 285

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 285 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 285);  000287 WS 3HS 001 .- 233/81 1. Aust aus chblatt gegen den Feind. Sie ist daher eine wichtige Maxime auch der Untersuchungsarbeit des MfS, zumal mit dem VYirksamwerden der Untersuchungsorgane im strafprozessualen Prüfungsverfahren und im Ermittlungsverfahren die Tätigkeit des MfS an die Öffentlichkeit tritt und damit die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Quellen und Arbeitsmethoden des MfS potentiell groß ist. Die Konspirierung der inoffiziellen Seite der Tätigkeit des MfS kann jedoch nicht erst mit der Tätigkeit der Untersuchungsabteilung beginnen. Die Voraussetzungen dafür, ob die inoffiziellen Mitarbeiter im Strafverfahren wirksam geschützt werden können und ob die zum Einsatz gekommenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden weiter konspiriert werden können, werden bereits bei der Bearbeitung des Operativen Vorgangs geschaffen. Die diesbezüglichen Erfordernisse müssen ständiger Aspekt der Beweisführung im Operativen Vorgang sein und insbesondere vor dem Abschluß des Operativen Vorgangs durch Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nochmal einer gründlichen Einschätzung unterzogen werden. /■„. a ' Insbesondere die Notwendigkeit des Heraus"lcisefis der im Opera-’ tiven Vorgang eingesetzten inoffiziellen Mitarbeiter ist während ihres gesamten Einsatzes zu sichern. Das Herauslösen des IM muß bereits im Operativen Vorgang durch ein planvolles und zielstrebiges sowie folgekritisches’.Vorgehen erfolgen. Stets müssen die Erfordernisse des Heraüslösens bewußt beachtet wer- 1 / * den. Es muß beispielsweise beachtet werden, daß keine Möglichkeiten bestehen, eiben IM aus den Akten des Strafverfahrens herauszuhalten, wenn er von dem Beschuldigten in der Vernehmung identifizierbar bezeichnet wird. In komplizierten Fällen, insbesondere wenn der IM io Interesse der Festigung seiner Position in staatsfeindlich tätigen Gruppierungen gezwungen war, sich an möglicherweise strafrechtlich relevanten Handlungen zu beteiligen, sind vor dem Abschluß des Vorgangs unbedingt vorherige Konsultationen mit der Untersuchungsabteilung zur gemeinsamen Suche nach Möglichkeiten des Herauslösens des IM aus der Vorgangsbearbeitung unerläßlich. Es kann im Interesse des Schutzes des IM in solchen Fällen erforder- 1 1 Vgl. Lehrmaterial des Lehrstuhls I zur operativen Vorgangsbearbeitung, GVS DHS 003 - S/78, S. 4;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 285 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 285) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 285 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 285)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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