Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 56

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 56 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 56); -56- VVS JHS 001 - 233/B1 Zur effektiven Infornationsgewinnung erhalten konkrete, das einzelne Ermittlungsverfahren ausgerichtete Informati Q . n p 6 bedarfsvorgsben durch die zuständigen operativen Dienstei an die Untersuchungsabteilung zunehmend Bedeutung. Die vo151 n rI 0 ' Minister für Staatssicherheit gestellte diesbezügliche f° 1 ist zu realisieren . Das sozialistische Hecht ist zur wirksamen Voroeugung 3®' oe‘ kämpfuns feindlicher Handlungen und politisch-operativ deutsamer Straftaten in seinerganzen Breite zu nutzen, anzuwenden; werden gesetzliche Regelungen, insbesonds- des Straf- und StrafProzeßrechts,den gesellschaftlich®11 Erfordernissen der Vorbeugung und, Bekämpfung nicht mehr gerecht, sind Initiativen zur Vervollkommnung bzw. Ijr£e* des sozialistischen Rechts efleiten und entsprechen0 Änderungsvorschläge zu unterbreiten. v gegebenen und politiscn-ocers Es sind alle im Einzelf zweckmäßigen rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um 10 hoher Effektivität zur Realisierung der Gesamtaufgabenst® f V -r /: . c. g (3 J des MfS beizutragän. Die gewachsenen Sicherheitserfordern- n- insbesondere die Notwendigkeit der Verhinderung von ÜberraSC"* gen durch den Gegner und der Unterbindung jeglicher öffentlichkeitswirksamer feindlicher Tätigkeit gebieten rechtzeitiges offizielles Eingreifen der Sicherheitsorgane, mitunter schon bei ersten Hinweisen auf beabsichtigte oder vorbereitete Handlungen, wenn es im Interesse der staatlichen Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit von Bürgern und zum Schutze des sozialistischen Eigentums erforderlich ist. In Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten sind alle Rechts- 1 Vgl. Refe Zentralen rat des Ministers für Staatssicherheit auf Aktivtagung vom 15. Mai 1981 3. 254 der;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 56 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 56) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 56 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 56)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Konsequenzen führen kann. zur Nichtwiederholung von Rechtsverletzungen und anderen Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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