Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 191

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 191 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 191); 191 i 0001 WS DHS 001 - 233/31 1. Au's tausch bla 11 Die bürgerliche Doktrin von “der f reien' rxchterlicKen' Überzeug uh gs bildung stellt ihrem Wesen nach die Ablehnung jeglicher wissenschaftlich begründeten Beweis regeln dar. In offiziellen Stellungnahmen in Fachzeitschriften der BRD wird dementsprechend auf Grund der angeblichen "allgemeinen Begrenztheit" und "notorischon Unvollständigkeit" der menschlichen Erkenntnisfähigkeit behauptet die Wahrheit sei nur mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich keit" feststellbar. Die richterliche Beweiswürdigung habe die Aufgabe, die gegebenen unvollständigen Informationen zu ergänzen" Der totale Subjektivismus wird deutlich in der Definition der richterlichen Überzeugung als "hochgradige Wahrscheinlichkeit, 2 überkreuzt mir subjektiver Nichtbezweiflung". Wir grenzen uns mit der hier darge.sriteilten und erläuterten Bo-wsiskonzeption gegenüber dieserbürörlichen Boweissuffassung konsequent ab Um Mißverständnissen in dieser Richtung vorzubeugen, wurde aus den bisherigen Darlegungen bewußt die Kste-oorie der Überzeugung a;fe€jeJlammert . Dennoch kann und darf de" subjektive Faktor inBaweisorozeß nicht ‘gelougnatvverden Der Beweis kommt nury&uiibt) zielgerichtete praktische und theoretische Tätigkeit des beweisenden Subjekts zustande. Gewißheit hat nur Sinn, wenn sis/Vom Subjekt gewußt wird Dementsprechend wurde schon im Abschnitt 2.2.1. sicheres Wiesen über den Wahrheitswert eines Erkenntnisresultats als Ziel des Beweisprozesses gekennzeichnet . Es soll deshalb zum Abschluß des Beweiskapitels der beim Erkenntnissubjekt ablaufende Prozeß der Überzeugungsbildung einer T" KüHne, "Die Definition des Verdachts als Voraussetzung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen", in "Neue Juristische Wochenschrift" 1979, Heft 13, S. 617 ff. 2 2 Rieß, "Zur Reversibilität der freien tatriehter1 ichen Überzeugung" (in "Goldt1ammers Archiv für Strafrecht" Heft 9/1S78;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 191 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 191) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 191 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 191)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften zu realisier! Die Inspirierung und Organisierung von Straftaten gemäß sind untrennbarer Bestandteil der Strategie des Gegners zur langfristigen Destabilisierung und Vernichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unter den derzeit komplizierten Klassenkampfbedingungen neue anspruchsvollere Aufgabenstellungen ergeben, steigt auch der Anspruch an die politisch-ideologische Erziehungsarbeit in den Dienstkollektiven Staatssicherheit kontinuierlich weiter. Die Mitarbeiter für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen.

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