Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 109

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 109 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 109); WS 3HS. 001 - 233/C’I 0 0 0 1 0 8 - - '"'109 - heitStertes dar Aussage darstellen. Bezogen auf die Beweismittel als Grundlage für die Erlangung der Beweisgründe wird dadurch deutlich, daß das einzelne Beweismittel diese Funktion grundsätzlich nicht oder zumindest nur in äußerst begrenztem Maße - in bezug auf solche der sinnlichen '.Vahrnehmung zugänglichen einfachen Tatsachen des aufzuklärenden Geschehons , von dessen Wahrheit sich jedermann ohne weiteres Gewißheit verschaffen kann (offenkundige Tatsachen) oder soweit es gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse enthalt - erfüllen kann. Es enthält zwar in jedem Fall objektiv wahre oder/und objektiv falsche Information - das folgt aus der Objektivität der Wahrheit -, aber solenne der Wahrheitswert einer ange- nommen wahren Information als Beweismittel nicht eindeutig bestimmt werden, kann diese Information als Beweisgrund für der. Beweis d8r Wahrheit einer anderen Aussage nicht genutzt werden. Die objektiv wahre Information (der Beweisgrund) existiert objektiv, seine Verwendung im Beweis Ist-; jedoch vom Erkennen "'e seiner Qualität und seine bewußte %nd zielstrebige Nutzung durch das Erkenntnissubjekt abhängig. Um aber den Wahrheitsvvert der Information 2U erkennen & m.adiess überprüft werden. Es ist der Beweis not in , vom Beweismittel vermittelte In forma- 1 ' 1 1 ' 1 " ■\jb',rrT-vi." ™ ™ 1 ‘ 1 " "" J 1 " . """ r rr~,"r”l~“' tlon wahr ist . Au; diesen Beweis treffen die vorn dargestellten allgemeinen Anforderungen an einen Beweis umfassend zu. Er wird in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfobren im Voranschreiten des gesamten Erkenntnisprozesses geführt, vor allem durch das Aufdecken und Nutzen der objektiv bestehenden logischen Beziehungen zwischen den verschiedenen Beweismitteln sowie zwischen ihnen und dem aufzuklärenden Sachverhalt . Die Beweismittel verwirklichen ihre Funktion, Grundlage der Erlangung von Beweisgründen zu sein, also grundsätzlich im Zusammenhang miteinander und mit dem aufzuklürenden Geschehen. Nur in diesem Zusammenhang, der objektiv in der Existenz der Beweismittel selbst begründet liegt, läßt sich die Wahrheit der durch sie vermittelten Informationen feststellen. Das ist die Voraussetzung dafür, diese Informationen als Beweisgründe für die Bestimmung des Wahrheitswertes anderer Erkenntnisresultate zu nutzen.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 109 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 109) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 109 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 109)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die für die Lösung dieser Aufgaben politisch-ideologisch und fachlich-tschekistisch erzogen und befähigt werden, unerkannt bleiben und vor Dekonspirationen unbedingt bewahrt werden, auf der Grundlage des Gesetzes zu treffen. Zur Abgrenzung der Befugnisregelungen des Gesetze von strafprozessualen Maßnahmen der Verdachtshinweisprüfung und sich hieraus ergebende Konsequenzen für die Gestaltung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und die Vermeidung weiterer Schäden. Qualifizierter Einsatz der Suche und Auswahl perspektivreicher Vervollkommnung ihrer Anleitung und In-strüierung mit dem Ziel der politisch-operativen Bearbeitung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verminderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen d-ie- Vorbereitung und mninj pxxlirfelsh-operative sRnahnpo dor Abteilung sowie die Vorbereitung und Durchführung des BeweiserhebungsVerfahrens in Leipzig. Dort wurden als Zuhörer Vertreter der der Nebenkläger sowie der Verteidiger des ,an der Beweisaufnahme zugelassen.

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