Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 579

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 579 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 579); öbtU Ü00010 - 579 - 1 WS 3HS 001 - 233/81 zu einer Dienststelle bzw. einem Mitarbeiter des MfS zu bieten, damit sie dort bei im Wiedereingliederungsprozeß auftretenden Schwierigkeiten Rat und Unterstützung einholen können. Die insgesamt positiven Ergebnisse in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Untersuchungsabteilung und operativer Diensteinheit gut vorbereiteter und kontrollierter Maßnahmen der Rückgewinnung und Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Personen, bei denen solche Voraussetzungen bestehen, berechtigen zu der Schlußfolgerung, daß die sich im Ermittlungsverfahren diesbezüglich ergebenden Möglichkeiten umfassend genutzt werden müssen. Weitere Aufgaben können für die operative Diensteinheit, die den Operativen Vorgang bearbeitete, im Rahmen dr Vorbereitung und im Zusammenhang mit der politisch-opera Absicherung insbesondere der gerichtlichen Hauptverhandlung entsteh bei Strafverfahren, die auf Grund ihrof,. tischen oder poli- tisch-operativen Brisanz im besonderen Gegners stehen oder bei denen oder Sympathiebek bäude zu erwarte ße im Blickpunkt des h Gleichgesinnte Provokationen tssaal oder im Gerichtsge-szuschließen sind, müssen in Kontroil- und nwirken mit dem Gericht und den änderen beteiligten Kräften Handlungsvarianten festgelegt werden. kundungen im n oder nidCjr aus der Regel zielgerichtete olitisch-operative Kc Sicherungsmaßnahmen\eingeieitet und im Zusammer Die dargestellten und begründeten Erfordernisse der Zusammenarbeit beziehen sich auf sämtliche Ermittlungsverfahren, nicht nur auf solche, denen eine operative Vorgangsbearbeitung vorausgegangen ist. Die bisherigen Darlegungen zur Zusammenarbeit zwischen der Untersuchungsabteilung und einer anderen operativen Diensteinheit gingen von der Voraussetzung aus, daß der Einleitung des Ermittlungsverfahrens die Bearbeitung eines Operativen Vorgangs vorangegangen war. Die überwiegende Mehrzahl der von den Untersuchungsorganen des MfS gegenwärtig bearbeiteten Er- Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 579 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 579) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 579 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 579)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein.

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