Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 175

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 175 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 175); es tu 000174 .-'i75 - VVS 3HS 001 - 233/01 Ursachen von Widersprüchen-zwischen Beweismitteln sind aller-oings oi tmals aucn bewußtg unvstsllurigen c!gs Sachverhalts , vor allem in Auslagen von Beschuldigten und Zeugen, aber auch die falsche Bewertung von Ber/eisgcnons tänden und Aufzeichnungen oder durch unzuverlässige Sachverständigengutachten. Diese inadäquaten ’/.'idorspie gelungen der objektiven Realität' können sowohl den Informationsgchalt des neu gesicherten Beweismittels als auch die bisher cias Rokonstrukt ionsbild in dem betreffenden Teil begründenden Informationen betreffen. Deshalb müssen stets beide Seiten geprüft werden. Es muß stets beachtet worden, daß die dann nach sorgfältiger Analyse und Überprüfung aus dem Rekonstruktionbild ausgeschlossene Information zwar in den Hintergrund tritt, jedoch in der weiteren Bearbeitung nicht völlig unbeachtet bleiben darf, so lange ihre Falschheit bz’.v. die Wahrheit ".der Gegenerklärung nicht mit Gewißheit bestimmt ist. In weiteren Verlauf der Be arbeitung des Ermittlungsverfahrens jjG*nnö'fi sich neue Fakten w -r-- Und logische Beziehungen ergeber\f $jL&'rdino erneute Veränderung des Rokcnstruktionsbildes unter Siioeziohung der zunächst ausgeschlossenen Informatn erfordorn. Es kommt allerdings ouoia vor, daß V/idcreprücho zu einzelner, wesentlichen Details'; und Zusammenhängen im Verlauf der Untersuchung trotz zielgerichteter Arbeit dos Untersuchungsführers nicht geklärt,, bzw. erklärt werden können* Wir kommen im Zusammenhang mitßdor abschließenden Beweiswürdigung auf diese Konstellation zurück. Die ständige Vervollkommnung des Rokonstruktionsbildes erfordert zielstrebiges Vorgehen des Untersuchungsführers. Stets hat er insbesondere zu beachten, daß dos Rekonstruktionsbild durch die Untersuchungsorgsbnisse und ihre methodisch korrekte Ordnung und Bewertung konstituiert ist und nicht von seinen subjektiven Vorstellungen, auch wenn letztere zextweilin noch bestehende Lücken im Rekonstruktionsbild überbrüeren müssen. Das Rekonstruktionsbild darf vor Abschluß der Untersuchungen nicht als obgeschlossen und endgültig angesehen werden. Wiederholt sind die vorhandenen Daten neuen Betrachtungen und schöpferischen Analysen zu unterziehen, vor allem wenn;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 175 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 175) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 175 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 175)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den anderen strafverfahrensrecht liehen Regelungen über die Beschuldigten-vernehmung spiegelt die im Gesetz enthaltene Forderung die Bedeutung der Wahrung: der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteiiichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit strikt eingehal-ten und unter den Bedingungen der Bahre mit noch höherer Qualität durchgesetzt wird.

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