Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 487

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 487 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 487); 2'87 - WS JILS 00 1. - 233/81 1- Austauschblatt teilweise aufgehoben. Es bestellt jedoch in solchen Fällen unverändert fort, sofern es sich auf die Gefahr besieht, daß sich der Zeuge durch wahrheitsgemäße Aussagen der eigenen strafrechtlichen Belastung aussetsc-n würde. Aus diesem Verhältnis von Aussagepflicht, Aussageverweigerun.gs-rechten und Anzeigepflicht ergeben sich für die Untersuchungs-arbeit des MfS wichtige Konsequenzen für die Vernehmung von Zeugen, denen Aussageverweigerungsrechte zustehen und die nach dem Strafgesetz zur Anzeige verpflichtet sind. Zu diesen Problemkreis existiert eine Itechtsauslegung des Obersten Gerichts, wonach ein Aussageverveigeruhgsrecht dann nicht, besteht, wenn für den Zeugen tatsächlich eine Anzeigepf lieht vorlicgt bsw. vor gelegen hat. f'" & Daraus folgt: O-t 'iS 9r iei;zi lenen Die Anzeigepflicht gemäß:,. §*.§'5 StGB wird durch die ge Regelungen der StPO ixibhtv aufgehoben. Ein Bürger kannf- die Unterlassung der Anzeige einer ihm bekannt i- . V“ gewordenen St in Sinne des y 225 StGB nicht damit begründen und rechtfertigen, daß er ein Aussageverweigerungsrecht gemäß § 26 (l) Ziffer 1 - 3 zu Angehörigen gemäß § 27 () bzw. gemäß § 2? (l) StPO hat. Der § 225 StGB enthält keine rechtliche Regelung, daß nahe Angehörige eines Straftäters nicht zur Anzeige verpflichtet sind. Aus § 226 StGB ergibt sich sogar die Anzeigepflicht für nahe Angehörige. 1 Vgl. Vorsitzendenberatung, Protokoll vom 16. 11 - Rechtssatzkartei Urteil des 5- Strafsenats des Obersten Gerichts sache gegen Bärbel Richter 5 Ust 53/70, KJ 1971,3. 2ä7 ff. Röhl, Aussageverweigerungsr echt bei anzeigepf li taten in KJ 1971, S. k6/h7 . 1970 in der chtigen e o "eil - Ü jl" Q JL I Kopie BSrU i AR 8 I 1;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 487 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 487) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 487 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 487)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert einheitliche Maßstäbe in der Anwend ung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts bei der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß von Ermittlungsverfahren.

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