Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 167

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 167 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 167);  000166 --167 - VVS Öl-IS 001 ’ - 233/31 j 2.3.3.2. Die Bestimmung des Vtehrheitswertes des gesamten Untercuchunnseroebnisses Ein Beweis kommt nicht dadurch zustande, daß eine bestimmte Anzahl von Beweisgründen mehr oder weniger willkürlich zusammen* getragen wird oder gar eine quantitative Anhäufung wahrscheinlich wahrer Einzelinformatiop.cn erfolgt. Diese allgemein für jeden Beweis geltende Erkenntnis hat besondere Bedeutung für den Beweis der Wahrheit des gesamten Untersuchungsergebnisses in dem vom Gesetz und durch politisch-operative Erfordernisao 3 bestimmten Grenzen. ' Es darf nicht die Forderung erhoben werden, daß der Wahrheitswert jedes einzelnen Untersuchungsergebnisses , jeder einzelnen Zeugenaussage, jeder Bcschuldigten-Gussage usiv, zuerst mit Gewißheit bestimmt sein muß, bevor der Beweis Geführt werden kann, daß ernte Untersuchunqs- erqobnis wahr ist. Häufig läßt s itmÄLet*8'' V7s h r h e i t sive r t einer Einzolaussage gar nicht isoliert votT ihren objektiven Existenz-bedinqungen bestimmen, 3l-ä£L.nur in seinem logischen Zusammen- % W' ’ ~ hang mit dem aufztdcl'fc'lHSeschohen Da .das reale Geschehen jedoch der Vergangenheit ongehert und deshalb eis Wahrheits-kritoriun nichir zur Verfüctunc steht, ist es er forderlich. ein wirklichkeilsnetreues Abbild desselben herzustellcn, Diese Funktion hat im Beweisprozeß dos bereits im Zusammenhang mit der Bestimmung des Gegenstands der Beweisführung begründete Rekonstruktionsbild über die Straftat und ihre Zusammenhänge/ das der Untersuchungsführer zunächst als gedankliches Produkt und dann schriftlich im Untersuchungsplan als seine vorläufige Bewertung und Verarbeitung der vorhandenen Daten und seiner mehr oder weniger begründeten Vorstellungen fixiert. Dieses am Anfang der Untersuchung geschaffene vorläufige Rekonstruktionsbild hat für den Verlauf des Beweisführungsprozesses ericntierendc Bedeutung in zwei dialektisch verknüpften Haupt riehtunoon . 1 Die Forderung dos Beweisens des gesamten Untorsuchungsar-gebnisses bezieht sich im folgenden stets auf das so begrenzte Untersuchungsergebnis;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 167 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 167) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 167 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 167)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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