Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 605

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 605 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 605); 605 WS JHS 001 - Der Untersuchungsführer vollzieht bei der Bearoqi- 000035 tung von Ermittlungsverfahren stets einen Pro sei der Erkenntnis, der die Peststellung und den ITach-weis der Wahrheit über einen Straftatverdacht sowie die Art und Schwere der Schuld der für ihre Begehung verantwortlichen Personen beinhaltet. Dieser Prozeß urifaßt darüber hinaus die Erarbeitsing wahrer Erkenntnisse über Auftraggeber und Hintergründe sowie geplante und eingetretene Auswirkungen'der Straftat gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und weitere bereits in vorstehenden behandelte politisch-operative und gesellschaftliche Aufgabenstellungen. Aus den schon dargestellten Gründen ist es den Untersuchungsführer jedoch nicht möglich, den Sachvernar: Jeginn der Bearbeitung eines. Ermittlungsverfahrens vollständig au überblicken,- das Resultat au führender Untersuchungen in samt heit be- ziehungsweise auch bezogen aufeTne Untersuchungs- handlunnen allseitig vorausnubestimmen usw. Das er- begründet, die d der jeweil *; g- f. p sozusagen u csam diese Weise zu e nit aer o; bitffBven Realität übereinstimmenden Ab-Dild der Straftat, einscnließlich der Täterpersönlichkeit, das heißt zur objektiven Wahrheit zu gelangen. Der Untersuchungsführer muß daher* fällig und bereit sein, reale und damit zugleich objektiv wahre Erkenntnisresultate über den jeweiligen Gegenstand der Beweisführung au erarbeiten, die das Ergebnis der von ihm bewußt angewandten, sinnlichen und rationalen Erkenntnisnetheden in ihrer Einheit und Wechselwirkung sind. Der Untersuchungsfülirer hat sowohl die Prozesse der* sinnlichen Erkenntnistätigkeit, wieder Empfindung, Wahrnehmung und Vorstellung als vor allem verschiedene aucn der rationalen Erkenntnl Denkoperai/ienen, zu beherrschen und bewußt anzuwenden. Die bewußte Anwendung bestimmter DenkOperationer Kopie AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 605 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 605) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 605 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 605)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader weiter zu qualifizieren und sie in ihrer Persönlichkeit sent wie klung noch schneller vqran-zubringen., In Auswertung der durchgeführten Anleitungsund Kontrolleinsätze kann eingeschätzt werden, daß die vom Wachregiment übernommenen Kader relativ gut militärisch ausgebildet und zur militärischen Objektsicherung einsetzbar sind. Da jedoch die vorhandenen Kenntnisse nicht für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaft-lichkeit und Gesetzlichkeit-Cat daher zur Voraussetzung, daß die Untersuchungsfü Leiter die Gesetzmäßigkeiten und den Mechanisprus Ser Wahrheits fest Stellung in der Untersuchungsarbei Staatssicherheit kennen und bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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