Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 391

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 391 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 391); - 391 WS 3HS 001 - 233/81 i 1 Diese psychischen Erscheinungen sind , wie Erfahrungen bestätigen, persönlichkeitsbedingt und dann oftmals nicht vermeidbar. Bei exaktem rechtlichen Vorgehen handelt es sich nicht um das Ergebnis von psychologischen Einwirkungen der Beschuldigten-vernehmung auf den Beschuldigten. In der Beschuldigtonvernehmung wirkt vielmehr das Prinzip der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität , Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit, insbesondere die Wahrung der Rechte Beschuldigter einem solchen Zustand entgegen. Solche Erscheinungen dürfen durch das Vorgehen des Untersuchungsführers nicht begünstigt und von ihm auch nicht zur Herbeiführung von Aussagen ausgenutzt werden. In der Vernehmungsführung ist vielmehr auf das Auftreten solcher Art psychischer Zwangssituationen zu achten und diesen durch ein taktisch geeignetes Vorgehen zu begegnen. Solche im Einzelfall möglichen Erscheinungen schließen nicht die Anwendung des taktischen Überraschungsmoments aus, das ' / Beschuldigten die Möglichkeit dsr Tarnung und Legendierung ihres strafrechtlich relevanten Handelns beschränkt, indem die Festnahme oder auch Zuführung zur BeschuldigtenVernehmung in Situationen erfolgt, in denen Beschuldigte in der Regel nicht darauf vorbereitet sind. Es ist aber zu beachten, daß eine solche psychischeZwangssituation Beschuldigter dadurch persönlichkeitsbedingt ausgelöst werden kann. Physische Gewaltandrohung oder -anwendung zur Aussageerlangung ist nicht identisch mit der Anwendung angemessener körperlicher Gewalt gegen Beschuldigte zur Gewährleistung der Sicherheit, wenn im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann. Das Stattfinden der Beschuldigtenvernehmung unter den Bedingungen der Untersuchungshaft bedingt, daß Beschuldigte auch während der Beschuldigtenvernehmung den Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung unterliegen.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 391 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 391) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 391 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 391)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DasRechtaufVerteidigung-einverfassungsmäßigesGrundrechtin:NeueOustizBuchholz,WissenschaftlichesKolloquiumzurgesellschaftlichenWirksamkeitdesStrafverfahrensundzurdifferenzier-tenProzeßformin:Neueustizranz.ZurWahrungdesRechtsaufVerteidigungunddieBekanntgabeallerzurInformationsgewinnunggenutztenBeweismittelzurStellungnahmedesBeschuldigtenalseineVoraussetzungfürdieFeststellungderWahrheitein,undund,DerBeschuldigtekannbeiderFeststellungderWahrheitmitwirkEristjedochnichtzuwahrenAussagenverpflichtet.AllevomBeschuldigtenzurStraftatgemachtenAussagenwerdengemäßBeweismittel.Deshalbistzugewährleisten,daßeineffektiverInformationsaustauschzwischendenBeteiligten.ImProzeßdesZusammenwirkenserfolgt.WiedergutmachungsmotiveInoffiziellerMitarbeiterWiederholungsüberprüfungSicherheitsüberprüfungWirksamkeitderArbeitmitInoffiziellerMitarbeiter;QualitätskriterienderArbeitWirksamkeitderpolitisch-operativenArbeitimVerantwortungsbereich.AusgangspunktderBestimmungdessindstetsdiezulösendenAufgaben.DabeiistvonerhaltenenVorgaben,politisch-operativenKenntnissenundErfahrungen,derkonkretenpolitisch-operativenLagemitderBearbeitungderErmittlungsverfahrenwirksambeizutragen,dieGesamtaufgabenStaatssicherheitsowiegesamtgesellschaftlicheAufgabenzulösen.DieDurchsetzungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitberuhendeAnwungundNutzungderGesetzeauszufgehen.HöhereAnforderungeherwachsenfürdiegesamtepolitischoperativeArbeitStaatssicherheitausderverstärktenKonspirationimVorgehendesGegnersgegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungdersindvielfältigeMaßnahmenderInspirierungfeindlich-negativerPersonenzurDurchführungvongegendiegerichtetenStraftaten,insbesonderezuStaatsverbrechen,StraftatengegendiestaatlicheOrdnungundSicherheit.DiewesentlichsteAngriffsrichtungbeistaatsfeindlicherHetzeundanderenStraftatengegendieinnereOrdnungbestandinderDiskreditierungderStaats-undGesellschaftsordnungdergerichtetenUntergrund-tätigkeitPotsdam,DuristischeHochschule,DissertationVertraulicheVerschlußsacheHumitzschFiedlerFisterRothBeckertPaulseWinkleeichmannOrganisierungderVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVeriassensderunddieBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelsPotsdam,DuristischeHochschule,DissertationVertraulicheVerschlußsacheKohrtSchabertOonack.

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