Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 154

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 154 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 154); -xl 5 ~ WS CJHS 001 - 233/31 - den Nachweis der Identität des VerdachtIgen/Boschuldigten mit dem Täter einer stattgefundenen Straftat ; - den Beweis der Tatbestandsmäßiqkeit der Handlung in bezug auf das angegriffene Objekt der Straftat, wie z. 3. den Nachweis der objektiven Eignung einer gegebenen Handlung zur Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung bei staatsfeindlicher Hetze gemäß 5 iOS StGB; 000153 1 2 - den Beweis zu den sich aus dem jeweiligen Straftatbestand ergebenden Anfordorungen bezüglich der obie'ti ve Seitg des Handelns des Beschuldioten in Form eines aktiven Tuns oder eines passiven Unterlassens, al,so iziir Tatbcstanrismeßig- koit des äußeren HandlungsqcscheljCüas xDas betrifft die Feststellungen über die in Tatbesjd 'gekennzeichnete Tathandlung, die dort geforderten Folgfp-f) der Handlung in Form von Schäden oder objektiven H bestand beza Bedingungen Gefahrn, den Kausalzu sndeln und/fliesen Folg ic:hnete p-„itt e 1 und Ms Af \ 2 von Raum und Zeit; /*% " sanmenhang zwischen den en sowie- über die i.m Tot-thoden und dis gefOrderton - den Beweis zu den darüber hinaus das Handeln der Beschuldigten kennzeichnenden Merkmale des äußeren Tatgeschehene, z. B. c'-er entstandene Schaden, geringe oder große Tatintensität, primitive oder raffinierte Begehungsweise, Brutalität des Vorgehens, Maßnahmen zur Konspirierung der Straftat bzw. zur nachträglichen Verschleierung; - den Beweis zu den sich aus dem jeweiligen Straftatbestand ergebenden Anforderungen bezüglich der subjektiven Seite des Handelns des Beschuldigten, also zur Tatbestandsmäßigkeit der subjektiven (inneren) Bestandteile der Handlung. Das betrifft die Feststellungen zu den im Tatbestand ge- 1 VgT. dazu u. a. Lehrmaterial des Lehrstuhls Strafrecht/ Sozialistische Kriminologie zum Strafrecht/Allgemeiner Teil, WS 3HS 001 - 145/79/1, S. 8-24 2 Vql. ebenda S. 25 - G5 sowie u. a. "Strafrecht Allgemeiner Teil" Lehrbuch, Staatsverlag Berlin 1976, S. 231 - 263;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 154 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 154) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 154 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 154)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Das Strafverfahrensrecht der bestimmt nicht nur die dargestellten Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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