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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 154

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 154 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 154); -xl 5 ~ WS CJHS 001 - 233/31 - den Nachweis der Identität des VerdachtIgen/Boschuldigten mit dem Täter einer stattgefundenen Straftat ; - den Beweis der Tatbestandsmäßiqkeit der Handlung in bezug auf das angegriffene Objekt der Straftat, wie z. 3. den Nachweis der objektiven Eignung einer gegebenen Handlung zur Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung bei staatsfeindlicher Hetze gemäß 5 iOS StGB; 000153 1 2 - den Beweis zu den sich aus dem jeweiligen Straftatbestand ergebenden Anfordorungen bezüglich der obie'ti ve Seitg des Handelns des Beschuldioten in Form eines aktiven Tuns oder eines passiven Unterlassens, al,so iziir Tatbcstanrismeßig- koit des äußeren HandlungsqcscheljCüas xDas betrifft die Feststellungen über die in Tatbesjd 'gekennzeichnete Tathandlung, die dort geforderten Folgfp-f) der Handlung in Form von Schäden oder objektiven H bestand beza Bedingungen Gefahrn, den Kausalzu sndeln und/fliesen Folg ic:hnete p-„itt e 1 und Ms Af \ 2 von Raum und Zeit; /*% " sanmenhang zwischen den en sowie- über die i.m Tot-thoden und dis gefOrderton - den Beweis zu den darüber hinaus das Handeln der Beschuldigten kennzeichnenden Merkmale des äußeren Tatgeschehene, z. B. c'-er entstandene Schaden, geringe oder große Tatintensität, primitive oder raffinierte Begehungsweise, Brutalität des Vorgehens, Maßnahmen zur Konspirierung der Straftat bzw. zur nachträglichen Verschleierung; - den Beweis zu den sich aus dem jeweiligen Straftatbestand ergebenden Anforderungen bezüglich der subjektiven Seite des Handelns des Beschuldigten, also zur Tatbestandsmäßigkeit der subjektiven (inneren) Bestandteile der Handlung. Das betrifft die Feststellungen zu den im Tatbestand ge- 1 VgT. dazu u. a. Lehrmaterial des Lehrstuhls Strafrecht/ Sozialistische Kriminologie zum Strafrecht/Allgemeiner Teil, WS 3HS 001 - 145/79/1, S. 8-24 2 Vql. ebenda S. 25 - G5 sowie u. a. "Strafrecht Allgemeiner Teil" Lehrbuch, Staatsverlag Berlin 1976, S. 231 - 263;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 154 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 154) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 154 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 154)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der als wesentliches Erfordernis der Erhöhung der Sicherheit, Effektivität und Qualität der Transporte. Die beim Ausbau der zu beachtenden Anforderungen an die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft ist festgelegt, daß die Aufnahme des Brief- und Besucherverkehrs von der Genehmigung des Staatsanwaltes des Gerichtes abhängig ist.

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