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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 676

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 676 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 676); -676 - WS OHS 001 r- 233/81 3 51U 1/ C 0: 0 7 werden, bei der Auswahl dieser Angehörigen für eine Tätigkeit als Untersuchungsführer stärker von den genannten Anforderungen auszugehen. Außerdem sollten Wege beschlossen werden, die es ermöglichen, rechtzeitig und zielgerichtet persönliche Kontakte zu solchen Angehörigen herzustellen, die künftig als Untersuchungsführer arbeiten sollen. Auf diese Weise könnte der Auswahlprozeß noch anforderungsorien-tierter gestaltet und gleichzeitig in geeigneter Weise Einfluß auf die Persönlichkeitsentwicklung des betreffenden Angehörigen genommen werden. Im Interesse der Durchsetzung einer anforderungsorientier-ten Auswahl von in der Linie IX einzustellenden Reservekadern und von Angehörigen aus wach- und Sicherungseinheiten wird daher vorgeschlagen, in Abstimmung m&fcmer HA Lader 11 na ocnulung die Biniührung folgender ü U -L ul i’2711’L fg p ro o v ' rt '■ hrg -g O v i ~ r. :i aer stisciie und Kriminalistische riocnscnui- v*e sollten vor Aufnahme d in operativen Linien und ce Diensteinheitejpfeunter der Linie IX, eingeset: werden. Dntnlrloiänd der gegenwärtigen Praxis der Delegierungmser Angehörigen könnte dafür ein Zeitraum von 4 bis 6 Monaten vor Beginn ihres Studiums genutzt werden, v/ährend dieser Zeit könnten diese Angehörigen unter Beachtung der Erfordernisse der Konspiration mit grundsätzlichen Anforderungen an den Untersuchungsführer vertraut gemacht werden, und es beständen Möglichkeiten der zielgerichteten Prüfung ihrer Eignung für die Tätigkeit als Untersuchungsführer. lEine mit Hochschulabsolventen 1980 geführte Befragung ero-ab daß sie in der Regel erst im letzten Studienhalb-ja.hr davor "enntnis erhielten, zukünftig als Untersuchungs-führertäti*c" au werden. Sie brachten in diesem Zusammen-, han sul'iusdruck, daiß eine frühzeitigere diesbezügliche IiioPuiG,m or posrc3W en --jiniluix auL irre * o L.i/azion zum Studium, dem zuki waren.;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 676 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 676) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 676 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 676)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist mit eine Voraussetzung für eine reibungslose Dienstdurchführung in der Untersuchungshaftanstalt. Jeder Gegenstand und jede Sache muß an seinem vorgeschriebenen Platz sein. Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit darüber hinaus bei der sowie bei der Bewertung der Ergebnisse durchgeführter Einzslmaßnahmen sowie der operativen Bearbeitungsergebnisse als Ganzes. Insbesondere die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind der Verhaftete und seine von ihm mitgeführten Gegenstände zu durchsuchen. Die körperliche Durchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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