Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 475

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 475 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 475); - b75 WS DHS 003 - 233/81 runn des Sachverhalts beitragen kann. Die Feststellung in der Beweisrichtlinie des Obersten Gerichts "Im Interesse der rationellen Gestaltung der gerichtlichen Beweisführung ist zu prüfen, ob es bei Vorliegen eines Geständnisses „das mit Infornationen aus anderen Beweismitteln - i übereinstimmt, der Vernehmung von Zeugen bedarf" ist hier nur für die gerichtliche Hauptverhandlung zutreffend. Dieser liegt die Prüfung aller Beweismöglichkeiten im Ermittlungsverfahren zugrunde. Im Ermittlungsverfahren kann auf die Vernehmung nur verzichtet werden, wenn der ’.Vahrheitswert der betreffenden Geschehnisse oder Zusammenhänge, die Gegenstand der Zeugenaussage sind, bereits mit Gewißheit gesichert ist. Es ist insbesondere darauf zu achten, daß die Allseitigkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung dadurch gewährleistet wird, daß sovvoh Zeugen vernommen werden, die voraussichtlicjyerfe-Seschuldigten belastende Aussagen, als auch solcffi 'fedae voraussichtlich entlastende Aussagen tätigen. Existierende Entlastunqs-zeuaen sind irn Ermittlungsverfahren grundsätzlich zu vernäh-men, wenn ihre Au ssane nA;be:else rhe bl ich sein können. Ihre Vernehmung kann nicH%:?.vorü Vorliegen eines Beweisantrages des Beschuldinten ad&r seines Verteidioers abhäng io qemacht wer-den. Das umfaßt .auch die Vernehmung von Zeugen zur Persön-lichkeitsentwicklung Beschuldigter, wenn Tatsachen festgestellt werden können, die entsprechend § 61 StGB für die Straf zumessung von Bedeutung sein können. Es muß beachtet werden, daß Entlastungszeugen durchaus nicht auf den Beschuldigten entlastende Aussagen festgelegt sind. Oftmals stellen sich gerade bei der Vernehmung solcher Personen Fakten oder Umstände heraus, die für die Wahrheitsfeststellung im Ermittlungsverfahren auch in einer den Beschuldigten belastenden Weise Bedeutung erlangen. Ebenso sind Belastungszeugen nicht auf einseitig den Beschuldigten belastende Aussagen festgelegt. Die Zeugenvernehmung darf sich grundsätzlich nicht einseitig darauf richten, ausschließlich Belastungen gegen den Beschuldigten zu erarbeiten. In jeder Zeugenvernehmung ist zugleich 1 Vgl. Richtlinie des Plenums des OG der DDR, a. e. 0., S. 26;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 475 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 475) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 475 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 475)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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