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Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 232

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 232);  000229 WS DHS OOj - 233/31 - 232 jedem Fall ein langfristig geplantes und zwischen den beteiligten Diensteinheiten abgestimmtes Vorgehen realisierbar ist. Relativ häufig werden die Untersuchungsorgane des MfS durch unvorhergesehenes Handeln der Verdächtigen oder durch politischoperativ brisante Informationen zum sofortigen offiziellen Tätigwerden der Untersuchungsorgane im Rahmen eines Prüfungsverfahrens veranlaßt. In solchen Situationen bildet in der Regel das Geschehen selbst als "eigene Feststellungen der Untersuchungsorgane" den unmittelbaren Anlaß für die Vornahme der erforderlichen Prüfungshandlungen. b) Erfordernisse der Durchführung einiger im strafprozessualen Prüfungsverfähren der Untersuchungsorgane des Mfwesentlicher Prüfungshanülunnen zur Gewährleistung objektiver Untersuchunnsernebnisse im Prü f u nässt ad ium Grundsätzlich unterliegen sämtliche JLm 'äjprafprozessualen Prüf ungsverf ah ren durchzuführenden Cjhijersuehunashandlungen den im vorangegangenen Hauptabschnitt der Arbeit dargestellten beweistheoretischen und untCs-uchungsmäßigen Aspekten der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit des MfS. Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also 'vor allem auf die Sicherung strafprozessual verwendbarer Beweismittel gerichtet. Alle im strafprozessualen Prüfunasverfehren statt findenden Prüfungshandlunqen müssen folglich so durchgeführt werden, daß ihre Ergebnisse wahrheitsgemäße Feststellungen über das Vorlieoen oder Nichtvorliegen des Verdachts bzw. des dringenden Verdachts- einer Straftat ermöglichen. Das stellt konkrete Anforderungen an jede einzelne Prüfungshandlung, auf die nicht umfassend eingegangen werden kann. Soweit es die Durchführung von Zeugenvernehmungen, die Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen und im Ausnahmefall die Anfertigung von Sachverständigengutachten betrifft, wird auf die spateren Ausführungen im Abschnitt 4.2. der Forschungsarbeit verwiesen,~da die bezüglich der Sicherung des Wahrheitsgehalts und des Beweisivertes der dadurch ent-;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 232) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 232 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 232)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet.

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