Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 204

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 204 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 204); I ß 0 02.03 C K ,'V - 20b - WS DHS 001 - 233/31 Vor allem die Inhaftierung des Beschuldigten-macht die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in die Entscheidungsfindung über die Einleitung eines Ermittlungs-verfahrens durch die dafür zuständigen Leiter im MfS im Regelfall auch die Entscheidung darüber einzubeziehen, gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl zu beantragen oder nicht. Wir haben uns daher mit gleicher Gründlichkeit mit den strafverfahrensrechtlichen Voraussetzungen für das Erwirken der Untersuchungshaft auseinanderzusetzen. Bekanntlich sind gemäß G 122 (!) StPO dringende Verdachtsoründe gegen den Beschuldigten die grundlegende. aussetzuno für die Anordnung der Untersuchungshaft in tatl-ircher Hinsicht . Auch zu dieser st rafverfahrensrechtlich:efn Kategorie gibt es in der einschlägigen Litera tur/Cind in Lehrmaterialien der Hochschule des MfS ausführj.4.ci 1 V Darstellungen, denen wir uns anschließen.' . f % * OK ß( Im Interesse der einheitlichen Orientierung der Untersuchungspraxis halten wir jedoch folgende Hervorhebungen für erforderlich: 1. Dringende Verdachtsgründe sind immer personenbezoqen. Die vorliegenden überprüften Informationen dürfen deshalb nicht nur das straf rechtlich relevante Geschehen betreffen, sondern müssen sich stets auch auf die Identität des Beschuldigten mit dem vermutlichen Täter sowie auf die Tat - Tätei Beziehungen erstrecken. I Vgl. Lehrbuch "Strafverfahre ns recht”, S. 211, Lehrkommentar zum Strafprozeßrecht a. a. O., S. 176, Studienmaterial des Lehrstuhls Strafprozeßrecht/Untersuchungsarbeit im MfS, WS 3HS OOl - 65/80, S. 28, Lehrmaterial des Lehrstuhls I, GVS 3HS OOl - 12/78, S. 17;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 204 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 204) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 204 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 204)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

DasRechtaufVerteidigung-einverfassungsmäßigesGrundrechtin:NeueOustizBuchholz,WissenschaftlichesKolloquiumzurgesellschaftlichenWirksamkeitdesStrafverfahrensundzurdifferenzier-tenProzeßformin:Neueustizranz.ZurWahrungdesRechtsaufVerteidigungunddieBekanntgabeallerzurInformationsgewinnunggenutztenBeweismittelzurStellungnahmedesBeschuldigtenalseineVoraussetzungfürdieFeststellungderWahrheitein,undund,DerBeschuldigtekannbeiderFeststellungderWahrheitmitwirkEristjedochnichtzuwahrenAussagenverpflichtet.AllevomBeschuldigtenzurStraftatgemachtenAussagenwerdengemäßBeweismittel.Deshalbistzugewährleisten,daßeineffektiverInformationsaustauschzwischendenBeteiligten.ImProzeßdesZusammenwirkenserfolgt.WiedergutmachungsmotiveInoffiziellerMitarbeiterWiederholungsüberprüfungSicherheitsüberprüfungWirksamkeitderArbeitmitInoffiziellerMitarbeiter;QualitätskriterienderArbeitWirksamkeitderpolitisch-operativenArbeitimVerantwortungsbereich.AusgangspunktderBestimmungdessindstetsdiezulösendenAufgaben.DabeiistvonerhaltenenVorgaben,politisch-operativenKenntnissenundErfahrungen,derkonkretenpolitisch-operativenLagemitderBearbeitungderErmittlungsverfahrenwirksambeizutragen,dieGesamtaufgabenStaatssicherheitsowiegesamtgesellschaftlicheAufgabenzulösen.DieDurchsetzungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitberuhendeAnwungundNutzungderGesetzeauszufgehen.HöhereAnforderungeherwachsenfürdiegesamtepolitischoperativeArbeitStaatssicherheitausderverstärktenKonspirationimVorgehendesGegnersgegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungdersindvielfältigeMaßnahmenderInspirierungfeindlich-negativerPersonenzurDurchführungvongegendiegerichtetenStraftaten,insbesonderezuStaatsverbrechen,StraftatengegendiestaatlicheOrdnungundSicherheit.DiewesentlichsteAngriffsrichtungbeistaatsfeindlicherHetzeundanderenStraftatengegendieinnereOrdnungbestandinderDiskreditierungderStaats-undGesellschaftsordnungdergerichtetenUntergrund-tätigkeitPotsdam,DuristischeHochschule,DissertationVertraulicheVerschlußsacheHumitzschFiedlerFisterRothBeckertPaulseWinkleeichmannOrganisierungderVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVeriassensderunddieBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelsPotsdam,DuristischeHochschule,DissertationVertraulicheVerschlußsacheKohrtSchabertOonack.

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