Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 488

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 488 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 488); WS JIIS OOl - ■ 233/T BSt! 1. Aus taus clibla 11 - 438 - 2. Die tatsächliche Anzei£jeji?3f licht ent sprechend § 223 StG' liegt vor, vre nai der Zeuge Tatsachen erfahren hat, die die Handlung- als Straftat charakterisieren und die Anseigepflicht begründen. Hie Kenntnis von der entsprechenden Straftat muß weiterhin vor ihrer Beendigung erlangt worden sein. Anzeigepflicht bestellt deshalb nicht su derartigen Kenntnissen, die der Zeuge nach der Beendigung einer Straftat erhalten hat. 3. Aussageverweigerungsrechte zu Angehörigen gemäß § 26 (l) Ziffer 1 - 3 und § 27 (4) bzw. gemäß § 2? (l) Ziffer 2 StPO bestehen immer dann nicht , wenn der Zeuge vom Vorliegen der Strafte.t vor deren Beendigung Kenntnis erhalten hat. Es ist unerheblich, ob er Anzeige erstattet hat oderAnicht. %. % 4. Der Bürger muß unverzüglich seiner Anz1 gepflicht nachkomrnen Er Kann, wenn er Anzeige erstattet derlichen Zeitpunkt als Zeuge voi’noinSia werden. Zu Kenntnissen, die er wäiirepd. des tatsächlichen Vorlicgens der Anzeigepf licht , also bis 5AirE,pendigung der anzeigepf liehtigen Straftat da.zu erlangte, Q%i%hen Keine Äussageverveigenmgs- . "Ki~ rechte zu /mgehörigofF gefeäß § 2 6 ( 1 ) Ziffer 1-3 und 2? (4) bzw. gemäß § 27 ,( 1 ) Ziffer nach zu .iecieni erf or- 2 StPO. 5- Ist der Zeuge der Anzeigepf licht nicht nachgekoimnen und dem zufolge Straftäter nach § 225 StGB Kann er ein Aussageverveigerung recht aus § 27 (4) StPO hinsichtlich der Abwendung einer möglichen Strafverfolgung seiner eigenen Person ableiten, Sr kann aber auch auf dieses Recht verzichten und aussagen. Der Verzicht auf ein solches Recht ist endgültig. 6 6. Ein Zeuge hat zu Angehörigen' de facto hein Aussageverv;eigerungs-recht, wenn er auch Anzeige erstattet. Sn allen anderen Fällen ist auf Grund der Sachlage zu 4. das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 27 (4) StPO gegeben. ' V.J . 'Z;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 488 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 488) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 488 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 488)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden operativen Un-tersueuungshaftvollzug durchzusetsan, insbesondere durch die sicaere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen, einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine besonders hohe Verantwortung Realisierung Schadens- und vorbeugendet Maßnahmen im Rahmen politisch-operativer Arbeitsprozesse, X! vve allem in Verwirklichung des Klärungoprozesse und im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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