Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 488

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 488 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 488); WS JIIS OOl - ■ 233/T BSt! 1. Aus taus clibla 11 - 438 - 2. Die tatsächliche Anzei£jeji?3f licht ent sprechend § 223 StG' liegt vor, vre nai der Zeuge Tatsachen erfahren hat, die die Handlung- als Straftat charakterisieren und die Anseigepflicht begründen. Hie Kenntnis von der entsprechenden Straftat muß weiterhin vor ihrer Beendigung erlangt worden sein. Anzeigepflicht bestellt deshalb nicht su derartigen Kenntnissen, die der Zeuge nach der Beendigung einer Straftat erhalten hat. 3. Aussageverweigerungsrechte zu Angehörigen gemäß § 26 (l) Ziffer 1 - 3 und § 27 (4) bzw. gemäß § 2? (l) Ziffer 2 StPO bestehen immer dann nicht , wenn der Zeuge vom Vorliegen der Strafte.t vor deren Beendigung Kenntnis erhalten hat. Es ist unerheblich, ob er Anzeige erstattet hat oderAnicht. %. % 4. Der Bürger muß unverzüglich seiner Anz1 gepflicht nachkomrnen Er Kann, wenn er Anzeige erstattet derlichen Zeitpunkt als Zeuge voi’noinSia werden. Zu Kenntnissen, die er wäiirepd. des tatsächlichen Vorlicgens der Anzeigepf licht , also bis 5AirE,pendigung der anzeigepf liehtigen Straftat da.zu erlangte, Q%i%hen Keine Äussageverveigenmgs- . "Ki~ rechte zu /mgehörigofF gefeäß § 2 6 ( 1 ) Ziffer 1-3 und 2? (4) bzw. gemäß § 27 ,( 1 ) Ziffer nach zu .iecieni erf or- 2 StPO. 5- Ist der Zeuge der Anzeigepf licht nicht nachgekoimnen und dem zufolge Straftäter nach § 225 StGB Kann er ein Aussageverveigerung recht aus § 27 (4) StPO hinsichtlich der Abwendung einer möglichen Strafverfolgung seiner eigenen Person ableiten, Sr kann aber auch auf dieses Recht verzichten und aussagen. Der Verzicht auf ein solches Recht ist endgültig. 6 6. Ein Zeuge hat zu Angehörigen' de facto hein Aussageverv;eigerungs-recht, wenn er auch Anzeige erstattet. Sn allen anderen Fällen ist auf Grund der Sachlage zu 4. das Aussageverweigerungsrecht gemäß § 27 (4) StPO gegeben. ' V.J . 'Z;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 488 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 488) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 488 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 488)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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