Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 105

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 105 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 105); 000104 vvs ans.ooi - "105 n *7 v / o zeugen kann oder gerichtsbekannte Tatseche, slso solche von dem erkennenden Gericht eis Kölle!:tivorgan bereits in einen früheren Strofverfahren oder im anhängigen Strsfverfahren mit i Gewißheit als wahr gesicherte Erkenntnisresultate. Allen Beweismitteln ist Gemeinsam, daß sie entweder unmittelbar oder mittelbar in einem renden Geschehen bzw. z stehen. Dadurch stehen objektiven Zusammenhang zum auf?:ui:3.-u einzelnen zu beweisenden Aussaocn sie auch zueinander in objektiv ge- gebenen Bezugsverhältnissen. Alle Beweismittel zusammen sind im Erkenntnisprozeß sowohl im Strafverfahren als such in der Untersuchungsarbeit die Erkenntnisquellen sowohl für das Erlangen wahrer Erkenntnisresultate über die Straftest und ihre Zusammenhänge als auch für den Beweis ihres Wahrheitswertes. Diese Funktion der Ge-' weismittel soll im folgenden detailllpf erläutert werden. Zunächst verdient nochmals hervorgehon* zu werden, daß die Beweismittel im Beweisführung§prozeß eine Doppelfunktion besitzen. Sie sind V 1. die Quelle von Infj&rßiaet'ionen über das Erkenntnisobjekt, d. h. sie vermieteltr Informationen über den aufzuklären- , . A- den Sachverhalt, und seine Zusammenhänoe 2. gleichzeitig die Grundlagen für die Erlangung von Beweisgründen,d. h. sie vermitteln zugleich Informationen,die Argumente für den Beweis der Wahrheit der Erkenntnisresultate darstellen. 1 VgT. Lehrbuch "Strafverfahrensrecht”, a. a. 0., S. 153 Es muß hier vermerkt werden, daß gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse und offenkundige Tatsache im Strafver-fshrensrecht nicht ausdrücklich als Beweismittel genannt sind. Die Strafverfshrensrechtswissonschaft läßt jedoch an ihrer Zulässigkeit im Beweisführungsprozeß keinen Zweifel. Es handelt sich zweifellos um Mittel zur Erkenntnisgewinnung und zum Beweisen, aber sie sind in ihrer materiellen Gestalt nicht mit den Beweismitteln der ersten beiden Kategorien gleichzusetzen und werden deshalb später von uns auch nicht als strafprozessuale Beweismittel behandelt;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 105 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 105) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 105 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 105)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Straftat, der Persönlichkeit der Inhaftierten ergeben die bei Vollzugs- und Betreungsaufgaben zu beachten sind, Ausbau der Informationsbeziehungen und Vervollkommnung des Informationsaustausche, insbesondere zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von Dabei stütze ich mich vor allem auf Erkenntnisse aus der im Frühjahr in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung zu diesen Problemen.

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