Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 322

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 322 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 322); WS ÜHS 001 - 233/31 BSiU . 00 932P- ys. 2 - Zur Einschätzung der Aussagetätigkeit ist sicheres Wissen erforderlich, des sich nur auf der Grundlage objektiver, geprüfter und aus re ichender Information ergibt. Zu einem erheblichen Teil liegen jedoch oftmals Informationen vor, die zwar die Aufstellung von Versionen zur Aussage-tätigkeit Beschuldigter zulassen, aber keine Entscheidung e möglichen . Es ist deshalb eine strenge Selbstkontrolle des Untersuchungsführers erforderlich, damit taktisches Vorgehen nicht aufgrund objektiv nicht begründeter Überzeugungen des Untersuchungsführers festgelegt wird und daraus eine Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten zur Bestätigung dieser Überzeugungen des Untersuchungsführers erwächst. t Eine Auseinandersetzung bzw. ein Kampf um eine Aussage kann in der Beschuldigtenvernehmung nur auf der Grjlgie von konkreten überprüften Erkenntnissen geführt v-ie r d e s t e h t sonst immer die Gefahr daß das Vorgehen des Untersuchungsführers für den Beschuldigten Veranlassung zu falschen Aussagen ist. i.A * ■ Es ist in diesem Zusammenhang eWorderlich, zu Auffassungen Stellung zu nehmen, die der Beschuldigtenvernehmung in Verfahren des MfS generell äai V/esensmerkmal eines Kampfes gegen v.-. -Ear den Beschuldigten um wahrheitsgemäße Aussagen oder auch den Charakter einer konkreten Erscheinungsform des Klassenkampfes zuschreiben. Der Kampf des Untersuchungsführers um wahrheitsgemäße Aussagen als Klassenauftrag vollzieht sich in seiner Untersuchungstätigkeit insgesamt. Er erfordert u. a.f alle rechtlich bedeutsamen Informationen aus den vorliegenden operativen Materialien zu erkennen, ständig Beweismöglichkeiten zu suchen und zu realisieren, den Einsatz aller seiner Fähigkeiten und Kenntnisse bei der Fest- stEine solche hinsichtlich ihrer Konsequenz unklare Einschätzung trerfen auch Kopf/Seifert: Er (der Untersuchungs-führer d.Vert.) muß immer davon ausgehen, daß die Auseinandersetzung mit dem wegen Staatsverbrechen bearbeiteten Beschuldigten in der Vernehmung eine spezifische Erscheinungsform des Klassenkampfes darstellt und den Anforderungen und Prinzipzen des Klassenkampfes unterliegt. Vgl. Kopf/Seifert, a. a. 0., S. SO, 283;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 322 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 322) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 322 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 322)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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