Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 208

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 208 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 208); I I c. 000207 '' V - 208 - WS DHS 001 - 233/31 Durchführung strafprozessualer Maßnahmen mit politisch- operativer Zielstellung genutzt werden können. 2. stimmten Verdächtigen,’ auch wenn noch keine dringenden Ver- dachtsqrü nde aeqen ihn vorlieqen , , jedoch politisch-operative Gründe da für sprechen, daß diese nach der Einleituno des Ermittlunosverfahrens nachoewiesen werden können. Auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen bestimmten Verdächtigen, gegen den zum Zeitpunkt der Einleitung keine dringenden Verdachtsgründe geltend gemacht werden können, kann im konkreten Einzelfall günstige Möglichkeiten für die umfassende Aufklärung der Straftat und die Oberführung des Verdächtigen bieten. Auch hier resultier; diese vor allem aus der Möglichkeit der Durchführung der irr. Ermittlungsverfahren zulässigen strafprozessualen Maßnahmen, wobei neben Durchsuchungen und Beschlagnahmen in allen *■ \ ’ß'r Alternativen der § 1G8 ff. StPO insbesondere die Be-schuldiqtenvernehmuna aemäß § 105 StPO im Einzelfall für ß die weitere Aufklarunq des ■'Stfaftatverdoc-hts und für dze Erarbeitung dringenderVerdLacbtsgründe und der weiteren Haftgründe gegen de n Beschuldigten wesentlich sein kann. Es muß allerdings'" be§o:htet werden, daß die Durchführung der im Ermittlungsverfahren zulässigen strafprozessualen Maßnahmen allein nicht garantiert, daß dadurch die Voraussetzungen für die Inhaftierung des Beschuldigten erarbeitet werden. Die Konspiration des feindlichen Vor- gehens, das destruktive Aussageverhalten des Beschuldigten oder sonstige Schwierigkeiten der Aufklärung der Straftat und der Beziehungen des Beschuldigten zu ihr können das verhindern. Um des Risiko eines solchen negativen Ausgangs des Ermittlungsverfahrens so gering wie möglich zu halten, ist ein derartiges Vorgehen nach den Erfahrungen in der Untersuchungsarbeit des MfS in der Regel nur zweckmäßig, wenn auf der Grundlage der objektiven Gesamteinschätzung sämtlicher vorliegenden Informationen - insbesondere unter Einbeziehung politisch-operativer Arbeitsergebnisse - begründet geschlußfclgert werden kann, daß die nach;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 208 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 208) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 208 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 208)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung der Ausgangsmaterialien sowie für das Anlegen und die weitere Bearbeitung Operativer Vorgänge, vor allem für die Erarbeitung erforderlicher Beweise, zu geben. Die Diensteinheiten der Linien und die in den neuen dienstlichen Bestimmungen nicht nur grundsätzlich geregelt sind, exakter abzugrenzen; eine gemeinsame Auslegung der Anwendung und der einheitlichen Durchsetzung der neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zu erfolgen. Die zeitweilige Unterbrechung und die Beendigung der Zusammenarbeit mit den. Eine zeitweilige Unterbrechung der Zusammenarbeit hat zu erfolgen, wenn das aus Gründen des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit, der vor allem die qualifizierte Arbeit mit operativen Legenden, operativen Kombinationen und operativen Spielen; die ständige Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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