Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 778

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 778 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 778); 778 WS DHS 001 - 233/81 \ waren bzw. erat im Zusammenhang mit den Untersuchungshandlungon 3. Die Abnahme von l-iandschriftproben vom Verdächtigen ----------- Zur Abnahme von Handschriftproben durch den Untersuchungsführer belaufen sich die hier notwendigen Bemerkungen darauf, die Vergleichbarkeit der Schriftproben mit bereits vorliegenden oder zukünftigen Tatschriften zu sichern. Da die Anfertigung so beschaffener handschriftlicher Proben nicht gegen den V/illen des Verdächtigen durchgesetzt werden kann, kommt es zunächst darauf an, den Verdächtigen in geeigneter '-Veise zur Abgabe einer Schriftprobe zu veranlassen . Die in folgenden dargestollten Anforderungen an die Abnahme von Handschriftproben vom Verdächtinen gelten prinzipiell auch für r- 2 die entsprechende Maßnahme gegenüber den*\Desch‘uldigtcn . - In Abhängigkeit yfort dp?r Zielstellung des Handschriftcnver- “ " AJJ, gleichs ist zu oslJdmmon , in welcher Schriftart die Schrift-probe erfolgen soll, welches Schreibmittel und welcher Schrift-träger benutzt wird und wie die Schreibhaltung bei der Schriftprobe nabnahme sein muß. (Ggf. muß auch die Schreibunterlage bestimmt werden). - Der Umfang der Schriftprobe ist vorher festzulegen, etwa auf 2-4 Seiten. Oftmals kann es zweckmäßig sein, den Verdächtigen 1 2 3 1 VgT. zur Problematik der Bildvorlage auch die Hinweise in der Lektion der Hauptabteilunn IX "Die Beweisführung im Ermittlungsverfahren" Movcmber 1979, S. 38 - 41 2 Gemäß Dienstanwcisunn 2/71 des Ministers sind in den im MfS existierenden Vergleichsschriftensannlungen Vergleichsschriftcn sämtlicher von der Linie IX und der Arbeitsrichtunc II der Krimi nalpolizei als Beschuldigte bearbeiteten Personen einzulcpc-n. 3 Stelzer "Sozialistische Kriminalistik” Bd. 2, a. a. 0., S. 451 -453, Feix "Kleines Lexikon für Kriminalisten" Mdl-Publikaticns-abteilunn 1955, S. 327 - 328 sowie Lehrmaterial des Lehrstuhls IV, WS BUS 001 - 33/73 miteinander bekannt wurden. BStÜ ß 0 0 2 ö 9 einschlägige Literatur“ auf ipende auch für die Ur arbeit im MfS brauch! ensweisc: ensweisc : ende auch für die Untorsuchungs- Kcpie 8StU AR 8;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 778 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 778) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 778 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 778)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, die erforderlichen Informationen und Beweise zu erarbeiten und bei denen günstige Möglichkeiten der konspirativen Kontaktaufnahme, Werbung und inoffiziellen Zusammenarbeit bestehen; die weitere Aufklärung und Überprüfung von Personen, die in Reisesperre stehen sowie in der wirksamen Unterstutzung der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs im grenzüberschreitenden Verkehr.

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