Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren 1981, Blatt 602

Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 602 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 602); “ 602 ~ VVS DHS 001 - 233/1 BSTÜ" 0 0 ß 0 3 3 Oie vorgenannten politisch-ideologischen Einstellungen unL-O-be-r Zeugungen des Untersuchungsführers beruhen auf seinen fundierten, aktuellen und anwendungsbereiten politisch operativen Erfahrungen sowie wissenschaftlichen Kenntnissen. Die stabile Ausprägung der beschriebenen politisch-ideologischen und moralischen Einstellungen und Überzeugungen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, negativen politisch-ideologischen und moralischen Einflüssen, die mit der ständigen unmittelbaren Konfrontation mit feindlich negativen Elementen und der Aufklärung von Straftaten verbunden sind, erfolgreich und standhaft zu begegnen, auftauchende Prägen und Probleme wissenschaftlich fundiert zu beantworten und der jeweiligen ' ?.i’f.‘onä auf du- Situation und läge eneSpree treten. Daher zeich .net sich suciningsführ ors bci der Lev Aufgaben vor allem durch Of das Verhalt üntGr- atis. Oie ge amm! gen und Überzeugungen sind Bedeutung für das argum bewegliche Auf frei %““P- über Beschuldigt; nr r u c hu n g s ha n & lu n g c rf e i n o ssicnere V. i- Lu w L - m r r‘ r. ■ ■ . ul C: * - :owie and oren in ünt er- e:,c[ e-.o e versetzen ihn um anderem in die Lage, politisch- richtig und vrirk.sam auf rrovohatienen oder Täuschungsmanöver au reagieren. (2) Der Untersuchungsführer ist mit seiner Tätigkeit als Mitarbeiter der Untersuchunqso ro.ane des MfS innerlich fest verbunden. Auf der Grundlage der im vorstehenden beschriebenen Einstellungen und Überzeugungen und im WechselVerhältnis mit ihnen ist der Untersuchungsführer in der Lage, die geforderte richtige innere Position zu der von ihm ausgeübten Tatigleit einzunchmcn. Er entwickelt dabei insbesondere Stolz auf diese schwierige. seine ge; :-ersu nx i care: . o r a e r n a e mr o c: unci identifiziert sich ir.i Gefolge dessen vollständig mit den Anforderungen, die diese Tätigkeit an ihn stellt, Kopie;
Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 602 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 602) Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Dr. Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981, Blatt 602 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 602)

Dokumentation: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit des MfS im Ermittlungsverfahren, Dissertation Oberstleutnant Horst Zank (JHS), Oberstleutnant Karl-Heinz Knoblauch (JHS), Oberstleutnant Gustav-Adolf Kowalewski (HA Ⅸ), Oberstleutnant Wolfgang Plötner (HA Ⅸ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-233/81, Potsdam 1981 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-233/81 1981, Bl. 1-792).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Transporten mit inhaftierten Ausländem aus dem Seite Schlußfolgerungen für eine qualifizierte politisch-operative Sicherung, Kontrolle, Betreuung und den Transporten ausländischer Inhaftierter in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der Wahrheit; Angrälfen der schwächsten und wichtigsten Stelle durch Widerlegen des wichtigsten Verteidigungsargumentes, durch zielgerichtetes Einkreisen des Schwe rpunktes,. wenn die Verteidigung gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens den Ausschlag darüber geben kennen, auf welchen konkreten Straftatbestand der Straftatverdacht zu bezielien ist. Hinsichtlich geeigneter, in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung anwendbarer Methoden der Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen sowie die Herausarbeitung von Informationen zur subjektiven Seite der Straftat. Auf Grund der bei den Untersuchungen getroffenen Feststellungen besteht Veranlassung., die Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen, insbesondere die Aufdeckung seiner Motive für festgestellte Verhaltensweisen-, grundsätzlich einen Schwerpunkt der weiteren Vervollkommnung der operativen Grundprozesse bilden muß.

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